Lehrkräfte im Schuldienst, die aufgrund fehlender gesundheitlicher Eignung nicht verbeamtet werden

1. Wie viele Lehrkräfte wurden im letzten Jahr als Beamte, wie viele als Beschäftigte eingestellt?
2. In wie vielen Fällen war für eine Nicht-Verbeamtung eine fehlende gesundheitliche Eignung der Grund?
3. Ist im Falle einer durch den Amtsarzt versagten gesundheitlichen Eignung möglich, später erneut eine Untersuchung zu absolvieren und bei positivem Bescheid, als Beschäftiger dann ins Beamtenverhältnis übernommen zu werden? In wie vielen Fällen war dies zuletzt der Fall?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2023
  • Frist
    21. Juli 2023
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Thomas Bäcker
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Lehrkräfte wurden im …
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Thomas Bäcker
Betreff
Lehrkräfte im Schuldienst, die aufgrund fehlender gesundheitlicher Eignung nicht verbeamtet werden [#281320]
Datum
17. Juni 2023 01:36
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Lehrkräfte wurden im letzten Jahr als Beamte, wie viele als Beschäftigte eingestellt? 2. In wie vielen Fällen war für eine Nicht-Verbeamtung eine fehlende gesundheitliche Eignung der Grund? 3. Ist im Falle einer durch den Amtsarzt versagten gesundheitlichen Eignung möglich, später erneut eine Untersuchung zu absolvieren und bei positivem Bescheid, als Beschäftiger dann ins Beamtenverhältnis übernommen zu werden? In wie vielen Fällen war dies zuletzt der Fall?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Bäcker Anfragenr: 281320 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281320/
Mit freundlichen Grüßen Thomas Bäcker

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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Bäcker, mit Nachricht vom 17.06.2023 haben Sie Fragen zum Thema Einstellung von Lehrkräften im…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Lehrkräfte im Schuldienst, die aufgrund fehlender gesundheitlicher Eignung nicht verbeamtet werden [#281320]
Datum
27. Juni 2023 11:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Bäcker, mit Nachricht vom 17.06.2023 haben Sie Fragen zum Thema Einstellung von Lehrkräften im Schuldienst des Landes Rheinland-Pfalz gestellt. Hierzu wird wie folgt mitgeteilt: Im Jahr 2022 wurden 1519 Beamte und 80 Beschäftigte als Lehrer*innen im Schuldienst des Landes Rheinland-Pfalz auf Planstelle eingestellt. Soweit für die Ernennung in das Beamtenverhältnis die gesundheitliche Eignung nicht positiv festgestellt werden kann, erfolgt im Regelfall die Einstellung im Arbeitsverhältnis. Um wie viele Fälle es sich hierbei im letzten Jahr gehandelt hat, ist nicht bekannt; dazu liegen keine Erkenntnisse vor. Allerdings ist festzuhalten, dass nicht jedem Fall der Beschäftigung im Arbeitsverhältnis eine gesundheitliche Nicht-Eignung zu Grunde liegt. Gelegentlich sind auch das Lebensalter (Altersgrenze 45 Jahre) oder der Wunsch der Lehrkräfte Grund für die Einstellung im Beschäftigungsverhältnis. Soweit zu einem späteren Zeitpunkt nach erneuter Untersuchung durch einen Amtsarztes/eine Amtsärztin die gesundheitliche Eignung positiv festgellt werden kann, kann auch die Ernennung in das Beamtenverhältnis erfolgen, soweit die Altersgrenze hierfür noch nicht überschritten ist. Abschließend weise ich darauf hin, dass die Möglichkeit der Anrufung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Postfach 30 40, 55020 Mainz, (Telefon: +49 (0) 6131 208-2449, Telefax: +49 (0) 6131 208-2497, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) besteht, wenn eine Verletzung des Rechts auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz geltend gemacht wird. Mit freundlichen Grüßen