Lehrverpflichtungsregelung an der Hochschule der Bundesbank

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

Die aktuell gültige Regelung zur Lehrverpflichtung der Professorinnen und Professoren der Hochschule der Bundesbank einschließlich der Anzahl der Vorlesungswochen pro Jahr.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2023
  • Frist
    13. Juni 2023
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Thomas Elbel
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die aktuell gültige Regelung zur Lehr…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
Thomas Elbel
Betreff
Lehrverpflichtungsregelung an der Hochschule der Bundesbank [#278435]
Datum
9. Mai 2023 14:42
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuell gültige Regelung zur Lehrverpflichtung der Professorinnen und Professoren der Hochschule der Bundesbank einschließlich der Anzahl der Vorlesungswochen pro Jahr.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thomas Elbel Anfragenr: 278435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278435/ Postanschrift Thomas Elbel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Elbel
Deutsche Bundesbank
Sehr geehrter Herr Elbel, Ihr Antrag auf Informationszugang ist am 9. Mai 2023 bei der Deutschen Bundesbank (Wilh…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Anfrage: Lehrverpflichtungsregelung an der Hochschule der Bundesbank [#278435]
Datum
9. Mai 2023 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Elbel, Ihr Antrag auf Informationszugang ist am 9. Mai 2023 bei der Deutschen Bundesbank (Wilhelm-Epstein-Str. 14, 60431 Frankfurt am Main, Tel: 069 9566-0, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>) eingegangen. Wir werden Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass nach § 10 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach dem IFG grundsätzlich Gebühren erhoben werden müssen, sofern es sich nicht um eine einfache Auskunft handelt. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) und deren Gebührenverzeichnis. Die IFGGebV ist im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/index.html abrufbar. Hinweis zum Datenschutz: Die in Ihrem Antrag enthaltenen personenbezogenen Daten (beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden nur zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Antrages unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, einschließlich der damit verbundenen Löschung der personenbezogenen Daten 10 Jahre nach Abschluss der Anfrage, verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 lit.c Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit dem IFG. Weitere Hinweise zum Datenschutz insbesondere die Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten und Ihre Betroffenenrechte sind in der Datenschutzerklärung der Deutschen Bundesbank aufgeführt unter https://www.bundesbank.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen
Thomas Elbel
Sehr geehrte Damen und Herren, die grds. Gebührenpflichtigkeit der Auskunft ist für mich kein Problem. Ihrer Antw…
An Deutsche Bundesbank Details
Von
Thomas Elbel
Betreff
AW: Eingangsbestätigung IFG Anfrage: Lehrverpflichtungsregelung an der Hochschule der Bundesbank [#278435]
Datum
9. Mai 2023 17:12
An
Deutsche Bundesbank
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die grds. Gebührenpflichtigkeit der Auskunft ist für mich kein Problem. Ihrer Antwort sehe ich mit Spannung entgegen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Elbel Anfragenr: 278435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278435/

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Deutsche Bundesbank
Sehr geehrter Herr Elbel, gemäß Ihrem Antrag vom 9. Mai 2023 stellen wir Ihnen die Arbeitszeitregelung der haupta…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Antwort IFG Antrag: Lehrverpflichtungsregelung an der Hochschule der Bundesbank [#278435]
Datum
19. Mai 2023 12:31
Status
Sehr geehrter Herr Elbel, gemäß Ihrem Antrag vom 9. Mai 2023 stellen wir Ihnen die Arbeitszeitregelung der hauptamtlich Lehrenden an der Fachhochschule der Deutschen Bundesbank, die mit Beschluss des Zentralbankrates der Deutschen Bundesbank vom 2. Oktober 1980 festgelegt wurde, zur Verfügung. (See attached file: Arbeitszeitregelung für Hauptamtliche Lehrkräfte (ZBR-Beschluss 1980).pdf) Weitere amtliche Informationen, die allgemeine Regelungen zu Lehrdeputaten der hauptamtlich Lehrenden und die diesbezügliche Verpflichtung der Lehrenden enthalten, existieren nicht. Die konkrete Ausgestaltung einzelner Auslegungsfragen obliegt der Hochschule der Bundesbank . Mit freundlichen Grüßen