Leistungen aufgrund der Richtlinien zur Förderung von Vereinen der behinderten Menschen

Aufstellung der 2019 aufgrund der Richtlinien zur Förderung von Vereinen der behinderten Menschen gewährten Leistungen unter Angabe von Empfänger und Betrag.

Sollte eine solche Aufstellung nicht vorliegen, hilfsweise Kopien der Zuwendungsbescheide.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. November 2019
  • Frist
    21. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Stadt Düsseldorf – Amt für soziale Sicherung und Integration – WTG-Behörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leistungen aufgrund der Richtlinien zur Förderung von Vereinen der behinderten Menschen [#170648]
Datum
19. November 2019 13:59
An
Stadt Düsseldorf – Amt für soziale Sicherung und Integration – WTG-Behörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufstellung der 2019 aufgrund der Richtlinien zur Förderung von Vereinen der behinderten Menschen gewährten Leistungen unter Angabe von Empfänger und Betrag. Sollte eine solche Aufstellung nicht vorliegen, hilfsweise Kopien der Zuwendungsbescheide.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Düsseldorf – Amt für soziale Sicherung und Integration – WTG-Behörde
Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 19.11.2019 gemäß § 4 Informationsfreiheitsgesetz …
Von
Stadt Düsseldorf – Amt für soziale Sicherung und Integration – WTG-Behörde
Betreff
Leistungen aufgrund der Richtlinien zur Förderung von Vereinen der behinderten Menschen [#170648]
Datum
26. November 2019 13:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer Anfrage vom 19.11.2019 gemäß § 4 Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) an die WTG-Behörde der Landeshauptstadt Düsseldorf übersende ich Ihnen die beigefügte Diese Auskunft erfolgt gemäß Ziffer 1.1 des Gebührentarifs (Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung) gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Auskunft! Ich stelle nunmehr weit…
An Stadt Düsseldorf – Amt für soziale Sicherung und Integration – WTG-Behörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Leistungen aufgrund der Richtlinien zur Förderung von Vereinen der behinderten Menschen [#170648]
Datum
27. November 2019 14:34
An
Stadt Düsseldorf – Amt für soziale Sicherung und Integration – WTG-Behörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Auskunft! Ich stelle nunmehr weiteren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW: Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zuwendungsbescheide, die in 2019 aufgrund der Richtlinien zur Förderung von Vereinen der behinderten Menschen erlassen wurden und die folgenden Organisationen betreffen: Blinden- und Sehbehindertenverein Düsseldorf e. V. Club 68 Düsseldorf e. V. Deutscher Schwerhörigenbund Düsseldorf e.V. Graf Recke Stiftung Kaiserswerther Diakonie Lebenshilfe Düsseldorf e. V. Stadtverband der Gehörlosen Düsseldorf e.V. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170648

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Stadt Düsseldorf – Amt für soziale Sicherung und Integration – WTG-Behörde
Betr: Ihre Mail Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die …
Von
Stadt Düsseldorf – Amt für soziale Sicherung und Integration – WTG-Behörde
Betreff
Ihre Mail: AW: Leistungen aufgrund der Richtlinien zur Förderung von Vereinen der behinderten Menschen [#170648]
Datum
27. November 2019 14:34
Status
Betr: Ihre Mail Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Sofern erforderlich, erhalten Sie von dort in Kürze eine Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen