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Leistungen im Abitur an Schulen in der Stadt Bielefeld und dem Kreis Gütersloh

-Die Statistiken über die im Abitur ereichten Leistungen (Abschlussnoten) des Gymnasium Am Waldhof (Waldhof 8, 33602 Bielefeld), des Ratsgymnasium (Nebelswall 1, 33602 Bielefeld), des Carl-Severing-Berufskolleg Berufliches Gymnasium für Informatik (Bleichstr. 12, 33607 Bielefeld), des Max-Planck-Gymnasium (Stapenhorststr. 96, 33615 Bielefeld), des Ev. Gymnasium Werther (<< Adresse entfernt >>, Grünstraße 10 ) und der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule (33829 Borgholzhausen, Osningstraße 14).

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    22. Januar 2016
  • Frist
    23. Februar 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leistungen im Abitur an Schulen in der Stadt Bielefeld und dem Kreis Gütersloh [#12592]
Datum
22. Januar 2016 19:33
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Die Statistiken über die im Abitur ereichten Leistungen (Abschlussnoten) des Gymnasium Am Waldhof (Waldhof 8, 33602 Bielefeld), des Ratsgymnasium (Nebelswall 1, 33602 Bielefeld), des Carl-Severing-Berufskolleg Berufliches Gymnasium für Informatik (Bleichstr. 12, 33607 Bielefeld), des Max-Planck-Gymnasium (Stapenhorststr. 96, 33615 Bielefeld), des Ev. Gymnasium Werther (<< Adresse entfernt >>, Grünstraße 10 ) und der Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule (33829 Borgholzhausen, Osningstraße 14).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksregierung Detmold
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 2…
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Leistungen im Abitur an Schulen in der Stadt Bielefeld und dem Kreis Gütersloh - Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 22.01.2016
Datum
5. Februar 2016 09:19
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 22.01.2016 wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Sie bitten darin um die Zusendung der in der Abiturprüfung erreichten Leistungen (Abschlussnoten) an folgenden Schulen: - Gymnasium am Waldhof, Bielefeld - Ratsgymnasium, Bielefeld - Carl-Severing-Berufskolleg (Berufliches Gymnasium für Informatik), Bielefeld - Max-Planck-Gymnasium, Bielefeld - Evangelisches Gymnasium Werther - Peter-August-Böckstiegel-Gesamtschule, Borgholzhausen Hierzu teile ich mit, dass die Abschlussnoten zunächst ermittelt und vor einer Weitergabe an Dritte hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Anforderungen überprüft werden müssten. So kommt vermutlich nur eine Herausgabe einer Durchschnittsnote für einen Kurs oder den Jahrgang in Betracht, die keine Rückschlüsse auf einzelne Schüler zulässt. Hierfür wäre ein erheblicher Arbeits- bzw. Zeitaufwand erforderlich, weshalb für diese Auskünfte voraussichtlich eine Gebühr im oberen Bereich des Gebührenrahmens zwischen 60-500 € gemäß § 11 Abs. 2 IFG NRW i. V. m. Nr. 1.3 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses zu § 1 Abs. 1 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) anfallen würde. Insofern bitte ich um Ihre Mitteilung, wenn Sie eine Herausgabe der Informationen unter Zusage der Übernahme der hierfür anfallenden Kosten erwünschen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.