Leistungen in Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber in Sachsen (nach § 3 AsylbLG) - Tagessatz Grundleistung Ernährung
Nach § 3(1) AsylbLG erhalten Asylbewerber Grundleistungen "zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, ...".
"Bei einer Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von § 44 Absatz 1 des Asylgesetzes wird der notwendige Bedarf durch Sachleistungen gedeckt. (§3(2) AsylbLG)
Wie hoch ist der Tagessatz pro Person, der für die Deckung der Grundleistung Ernährung während der Unterbringung in einer Aufnahmeeinrichtung des Freistaates, zur Verfügung steht?
In welcher Rechtsnorm ist die entsprechende Bestimmung verankert, die Auskunft über diese Information gibt?
Information nicht vorhanden
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Datum19. Juni 2023
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21. Juli 2023
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