Leistungen nach Bundesversorgungsgesetz

Anfrage an: Landratsamt Karlsruhe

1) Wie viele Berechtigte im Ausland haben derzeit Anspruch auf eine Leistung bzw. Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz? Wie viele davon erhalten tatsächlich eine solche Leistung? Welche Staatsangehörigkeit haben sie? Bitte schlüsseln Sie die Zahlen auf nach Berechtigten in Portugal und Spanien.

2) Wie viele der Empfänger sind jeweils in den Ländern ehemalige Angehörige der Wehrmacht, der Waffen-SS oder ehemalige Nazi-Kollaborateure?

3) In welcher Höhe werden Leistungen nach dem BVG jeweils gezahlt?

4) Seit Januar 1998 sind gemäß § 1a BVG Leistungen zu versagen, wenn der Berechtigte gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hat (insb. freiwillige Mitgliedschaft in der SS). Wurden Leistungen an Empfänger seitdem (rückwirkend) zurückgezogen oder wurden zumindest Versuche in diese Richtung unternommen? Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Ländern.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. März 2023
  • Frist
    26. April 2023
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Wie viele Berechtigte im Auslan…
An Landratsamt Karlsruhe Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Leistungen nach Bundesversorgungsgesetz [#273922]
Datum
24. März 2023 12:05
An
Landratsamt Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie viele Berechtigte im Ausland haben derzeit Anspruch auf eine Leistung bzw. Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz? Wie viele davon erhalten tatsächlich eine solche Leistung? Welche Staatsangehörigkeit haben sie? Bitte schlüsseln Sie die Zahlen auf nach Berechtigten in Portugal und Spanien. 2) Wie viele der Empfänger sind jeweils in den Ländern ehemalige Angehörige der Wehrmacht, der Waffen-SS oder ehemalige Nazi-Kollaborateure? 3) In welcher Höhe werden Leistungen nach dem BVG jeweils gezahlt? 4) Seit Januar 1998 sind gemäß § 1a BVG Leistungen zu versagen, wenn der Berechtigte gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hat (insb. freiwillige Mitgliedschaft in der SS). Wurden Leistungen an Empfänger seitdem (rückwirkend) zurückgezogen oder wurden zumindest Versuche in diese Richtung unternommen? Bitte aufschlüsseln nach den jeweiligen Ländern.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 273922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273922/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Leistungen nach Bundesversorgungsgesetz“ vom 24.03.2023 (#273922) …
An Landratsamt Karlsruhe Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Leistungen nach Bundesversorgungsgesetz [#273922]
Datum
7. Juli 2023 08:55
An
Landratsamt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Leistungen nach Bundesversorgungsgesetz“ vom 24.03.2023 (#273922) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 71 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott
Landratsamt Karlsruhe
Guten Tag, auf die Anfrage, die das zuständige Sachgebiet erstmals am 10.07.2023 erhalten hat, nehmen wir wie fo…
Von
Landratsamt Karlsruhe
Betreff
WG: AW: Leistungen nach Bundesversorgungsgesetz [#273922]
Datum
17. Juli 2023 19:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, auf die Anfrage, die das zuständige Sachgebiet erstmals am 10.07.2023 erhalten hat, nehmen wir wie folgt Stellung: Wie viele Berechtigte im Ausland haben derzeit Anspruch auf eine Leistung nach dem BVG? Zur Frage, wie viele Personen dem Grunde nach Anspruch nach dem BVG haben (könnten), gibt es keine Erhebungen. Wie viele davon erhalten tatsächlich eine solche Leistung? Welche Staatsangehörigkeit haben sie? Es erhalten insgesamt 20 Personen, die in Spanien leben und 2 Personen, die in Portugal leben, Leistungen nach dem BVG. Eine Person, die in Spanien lebt, erhält Leistungen nach dem Deutsch-spanischen Vertrag. Die Staatsangehörigkeit wird statistisch nicht erhoben. Frage 2 Wie viele der Empfänger sind jeweils in den Ländern ehemalige Angehörige der Wehrmacht, der Waffen-SS oder ehemalige Nazi-Kollaborateure? Zur Frage, ob Geschädigte der Wehrmacht oder der Waffen-SS angehörten, gibt es keine statistischen Zahlen. Frage 3 In welcher Höhe werden Leistungen nach dem BVG jeweils gezahlt? Aufgrund der geringen Fallzahlen ließen sich Schlüsse auf konkrete Personen ziehen, wenn konkrete Aufschlüsselungen der einzelnen Leistungen gemacht würden. Dies würde gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen. Daher erfolgt keine Beantwortung dieser Frage. Frage 4 Überprüfungen nach § 1a BVG § 1a BVG trat am 21.01.1998 in Kraft. In der Folge wurden bei den Versorgungsämtern in Baden-Württemberg, so auch beim früheren Versorgungsamt Karlsruhe, das für in Spanien und Portugal lebende Berechtigte nach dem BVG zuständig ist, alle laufenden und neuen Fälle dahingehend überprüft, ob die versorgungsberechtigten oder antragstellenden Personen bzw. die Personen, von denen antragstellende Personen ihre Berechtigung auf Versorgung ableiten oder abgeleitet haben, während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben. Diese Überprüfung erfolgte auch bei den Leistungsberechtigten bzw. antragstellenden Personen nach dem deutsch-spanischen Vertrag. Nach dieser umfassenden Überprüfungsaktion erhielten und erhalten nur Personen Leistungen nach dem BVG bzw. Deutsch-spanischen Vertrag, bei denen die Prüfung nach § 1a BVG durchgeführt wurde und sich keine Ausschluss-Entziehungstatbestände ergeben haben. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antworten auf meine Fragen. Ich habe dazu zwei Nachfragen: - Lie…
An Landratsamt Karlsruhe Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: WG: AW: Leistungen nach Bundesversorgungsgesetz [#273922]
Datum
18. Juli 2023 10:59
An
Landratsamt Karlsruhe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antworten auf meine Fragen. Ich habe dazu zwei Nachfragen: - Liegen dem Landratsamt Informationen vor in Bezug auf Mitgliedschaften in Waffen-SS und Wehrmacht? Wenn ja, bitte ich um Herausgabe dieser Informationen. Ob sie als Statistik vorliegen, ist nach LIFG bzw. Landespressegesetz nicht entscheidend - Da ich nicht nach Namen von Betroffenen gefragt habe, sondern nach den Höhen der Leistungen, handelt es sich nicht um Daten mit eindeutigem Personenbezug. Ich bitte daher erneut um Herausgabe der Informationen. Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 273922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273922/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Karlsruhe
Sehr geehrter Herr Semsrott, es liegen dem Landratsamt keine von Ihnen angefragten Informationen zu Mitgliedscha…
Von
Landratsamt Karlsruhe
Betreff
Antwort: AW: WG: AW: Leistungen nach Bundesversorgungsgesetz [#273922]
Datum
20. Juli 2023 06:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, es liegen dem Landratsamt keine von Ihnen angefragten Informationen zu Mitgliedschaften in Waffen-SS und Wehrmacht vor. Eine Information, in welcher Höhe einzelne Leistungen bezahlt werden, geben wir nicht. Aufgrund der erheblichen Unterschiede der Höhe der Leistungen der Leistungsbezieher (beschädigte Personen mit unterschiedlichen Graden der Schädigungsfolgen, Personen mit unterschiedlich hohen Hinterbliebenenbezügen, nur eine Person mit Ansprüchen nach dem Deutsch Spanischen Vertrag, nur 2 leistungsbeziehende Personen in Portugal) könnten Rückschlüsse im Falle der von Ihnen gewünschten Aufschlüsselung möglich sein. Welche Leistungen dem Grunde nach möglich wären, können Sie dem BVG entnehmen. Mit freundlichen Grüßen