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Leistungen von Schülern der Real-, Gesamt- und Hauptschulen beim späteren erwerb der allgemeinen Hochschulreife

-Antwort auf folgende Frage:
Gibt es Statistiken und Daten über die Leistungen und den Verbleib von Schülern der Real-, Gesamt- und Hauptschulen, die nach dem Erwerb der Fachoberschulreife, eine Bildungseinrichtung die zur allgemeinen Hochschulreife führt (Gymnasium, Gesamtschule, berufliches Gymnasium) besuchen bzw. besucht haben für ganz NRW, für den Regierungsbezirk Detmold, für die Stadt Bielefeld oder für den Kreis Gütersloh?

-Falls die im ersten Punkt erfragten Daten zur Verfügung stehen, die im ersten Punkt erfragten Daten für das Bundesland NRW

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    22. Januar 2016
  • Frist
    23. Februar 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leistungen von Schülern der Real-, Gesamt- und Hauptschulen beim späteren erwerb der allgemeinen Hochschulreife [#12591]
Datum
22. Januar 2016 19:31
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Antwort auf folgende Frage: Gibt es Statistiken und Daten über die Leistungen und den Verbleib von Schülern der Real-, Gesamt- und Hauptschulen, die nach dem Erwerb der Fachoberschulreife, eine Bildungseinrichtung die zur allgemeinen Hochschulreife führt (Gymnasium, Gesamtschule, berufliches Gymnasium) besuchen bzw. besucht haben für ganz NRW, für den Regierungsbezirk Detmold, für die Stadt Bielefeld oder für den Kreis Gütersloh? -Falls die im ersten Punkt erfragten Daten zur Verfügung stehen, die im ersten Punkt erfragten Daten für das Bundesland NRW
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksregierung Detmold
Leistungen von Schülern der Real-, Gesamt- und Hauptschulen beim späteren Erwerb der allgemeinen Hochschulreife - …
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
Leistungen von Schülern der Real-, Gesamt- und Hauptschulen beim späteren Erwerb der allgemeinen Hochschulreife - Ihre Anfrage nach dem IFG NRW vom 22.01.2016
Datum
5. Februar 2016 09:17
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 22.01.2016 wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Sie bitten darin um Statistiken und Daten über die Leistungen und den Verbleib von Schülern der Real-, Gesamt- und Hauptschulen, die nach dem Erwerb der Fachoberschulreife eine Bildungseinrichtung, die zur allgemeinen Hochschulreife führt (Gymnasium, Gesamtschule, berufliches Gymnasium), besuchen bzw. besucht haben für ganz NRW, für den Regierungsbezirk Detmold, für die Stadt Bielefeld und den Kreis Gütersloh. Hierzu teile ich mit, dass der Bezirksregierung Detmold als obere Schulaufsichtsbehörde diese Informationen nicht vorliegen und somit bei den Schulen erfragt werden müssten. Sofern Schulen derartige Statistiken/ Daten überhaupt führen, müssten sie vor einer Weitergabe an Dritte zudem hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Bestimmungen überprüft werden. Eine derartige Abfrage könnte außerdem nur für Schulen im Regierungsbezirk Detmold erfolgen. Sie wäre aufgrund der Vielzahl der Schulen, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, jedoch mit einem erheblichen Arbeits- bzw. Zeitaufwand verbunden. Für die von Ihnen verlangten Auskünfte würde daher voraussichtlich eine Gebühr im oberen Bereich des Gebührenrahmens zwischen 60-500 € gemäß § 11 Abs. 2 IFG NRW i. V. m. Nr. 1.3 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses zu § 1 Abs. 1 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) anfallen. Insofern bitte ich um Ihre Mitteilung, wenn Sie eine Herausgabe der Informationen unter Zusage der Übernahme der hierfür anfallenden Kosten erwünschen. Mit freundlichen Grüßen
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