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Leistungen von Schülern der Real-, Gesamt- und Hauptschulen beim späteren erwerb der allgemeinen Hochschulreife

-Antwort auf folgende Frage:
Gibt es Statistiken und Daten über die Leistungen und den Verbleib von Schülern der Real-, Gesamt- und Hauptschulen, die nach dem Erwerb der Fachoberschulreife, eine Bildungseinrichtung die zur allgemeinen Hochschulreife führt (Gymnasium, Gesamtschule, berufliches Gymnasium)) besuchen bzw. besucht haben speziell für Schulen in der Stadt Bielefeld?

-Falls die im ersten Punkt erfragten Daten zur Verfügung stehen, die im ersten Punkt erfragten Daten für das Bundesland NRW

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Januar 2016
  • Frist
    20. Februar 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie…
An Schulamt für die Stadt Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leistungen von Schülern der Real-, Gesamt- und Hauptschulen beim späteren erwerb der allgemeinen Hochschulreife [#12570]
Datum
19. Januar 2016 21:29
An
Schulamt für die Stadt Bielefeld
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Antwort auf folgende Frage: Gibt es Statistiken und Daten über die Leistungen und den Verbleib von Schülern der Real-, Gesamt- und Hauptschulen, die nach dem Erwerb der Fachoberschulreife, eine Bildungseinrichtung die zur allgemeinen Hochschulreife führt (Gymnasium, Gesamtschule, berufliches Gymnasium)) besuchen bzw. besucht haben speziell für Schulen in der Stadt Bielefeld? -Falls die im ersten Punkt erfragten Daten zur Verfügung stehen, die im ersten Punkt erfragten Daten für das Bundesland NRW
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Schulamt für die Stadt Bielefeld
Sehr geehrtAntragsteller/in das Schulamt für die Stadt Bielefeld ist als untere staatliche Schulaufsicht zuständi…
Von
Schulamt für die Stadt Bielefeld
Betreff
AW: Leistungen von Schülern der Real-, Gesamt- und Hauptschulen beim späteren erwerb der allgemeinen Hochschulreife [#12570]
Datum
21. Januar 2016 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das Schulamt für die Stadt Bielefeld ist als untere staatliche Schulaufsicht zuständig für die Dienst- und Fachaufsicht über Grundschulen und für die Fachaufsicht über Haupt- und Förderschulen. Vor diesem Hintergrund habe ich Ihre Anfrage an die obere Schulaufsicht für Real- und Gesamtschulen weitergeleitet. Die Schulaufsicht für Gesamtschulen teilte mir in einer Rückantwort mit, dass "diese Statistiken im Gesamtschulbereich nicht geführt werden". Gleiches kann ich Ihnen für die Schulform Hauptschule mitteilen. Bezgl. der Realschule wenden Sie sich bitte direkt an die Bezirksregierung Detmold. Mit freundlichem Gruß i. A. Susanne Beckmann Geschäftsstelle des Schulamtes für die Stadt Bielefeld, 400.24 -Geschäftsstellenleitung- Neues Rathaus Niederwall 23 Flur C, Raum 345 33602 Bielefeld Kontakt: Fon +49 (521) 51 - 23 43 Fax +49 (521) 51 9150 - 23 43 <<E-Mail-Adresse>> Zentrale E-Mail-Adresse und Fax-Nr. des Schulamtes <<E-Mail-Adresse>> Fax Schulamt 0521 / 51 - 66 46 Besuchen Sie uns auch im Internet unter www.inklusion-schule-bielefeld.de! - Ab sofort gibt`s die Internetseite auch als App für Smartphone und Tablet -
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