Leistungsbeschreibungen zu Druckdienstleistung und Briefdienstleistung

Anfrage an: AOK Hessen

Leistungsbeschreibungen zu Druckdienstleistung und Briefdienstleistung und sonstige Dokumente aus denen hervorgeht welche Menge an Dokumenten pro Tag/Woche/Monat gedruckt und welche Menge an Briefsendungen pro Tag/Woche/Monat versendet werden können.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. März 2022
  • Frist
    30. April 2022
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Leistungsbesc…
An AOK Hessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leistungsbeschreibungen zu Druckdienstleistung und Briefdienstleistung [#244866]
Datum
28. März 2022 20:37
An
AOK Hessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Leistungsbeschreibungen zu Druckdienstleistung und Briefdienstleistung und sonstige Dokumente aus denen hervorgeht welche Menge an Dokumenten pro Tag/Woche/Monat gedruckt und welche Menge an Briefsendungen pro Tag/Woche/Monat versendet werden können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 244866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244866/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
AOK Hessen
Eingangsbestätigung Sehr Antragsteller/in gerne bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Nachricht. Ihre Zufrieden…
Von
AOK Hessen
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
28. März 2022 20:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in gerne bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Nachricht. Ihre Zufriedenheit ist uns besonders wichtig. Daher setzen wir alles daran, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Unser Tipp: Kennen Sie schon unser Onlineportal “Meine AOK ( https://hessen.meine.aok.de/ )“? Hier können Sie viele Anliegen rund um Ihre Krankenversicherung jederzeit und mit wenigen Klicks direkt erledigen. Jetzt registrieren. ( https://hessen.meine.aok.de/site/register/?cid=aokdehe_aok_2020_0005_maok ) Mit freundlichen Grüßen

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AOK Hessen
Ihr Antrag auf Informationsauskunft nach § 80 HDSIG Sehr Antragsteller/in die von Ihnen angefragten Informationen…
Von
AOK Hessen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationsauskunft nach § 80 HDSIG
Datum
14. April 2022 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen angefragten Informationen zum Druck ist in unserem Hause dezentral organisiert und beinhaltet eine Vielzahl von Aktenvorgängen welche nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand aller druckberechtigten Mitarbeiter/innen zusammengetragen werden müssen. Daher müssen wir Ihren Antrag gemäß § 85 Abs. 2 HDSIG leider ablehnen. Mit freundlichen Grüßen