Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Schwelm

Ein Einsatzleiter / Wehrführung der FW humpelt und musste sich mehrfach stützten bzw. hinsetzen (Einsätze 21.07.21 / 5.8.21). Besitz die Einsatzleitung / Wehrführung eine gültige G26 bzw. Diensttauglich?
Warum Begleiten eine Person den Einsatzleiter/ Wehrführung?

An der Einsatzstelle am 5.8.21 wirkte die Feuerwehr sehr unorganisiert beim Aufbau des Dekonplatzes und beim führen des Einsatzes. Wird nicht in der Feuerwehr ausreichend geübt?

Wie oft werden ehrenamtlichen Kräfte und anderseits hauptberuflich Kräfte in der Benutzung von Fahrzeugen und Geräten geschult bzw. fortgebildet? (Bspw. Drehleiter, ABC-Gefahren, Kettensägen, Höhensicherung, Fahrsicherheitstraining)

Werden Fahrzeuge und Geräte regelmäßig von Sachkundigen Personen und Werkstätten geprüft und repariert? (Kann es sein, dass Fahrzeuge seit mehrern Jahren mit Warnleuten zum Service rumfahren?)

Gibt es ausreichend geschultes und fortgebildetes Personal in der Feuerwehr? (An der Einsatzstelle wurde immer wieder nach geschulten Einsatzkräften gesucht bspw. CSA/ Stapler/ Chemiker/ Ingenieure/ sonstige Berater)

Wie werden Lehrgänge (Truppführer / Einheitsführer / und co.) in der Freiwilligen Feuerwehr verteilt?

Gibt es nicht ausreichend LKW Fahrer im ehrenamtlichen Bereich?

Gibt es noch ausreichend freiwillige Feuerwehrleute in Schwelm? Durch Presseartikel in den letzen Jahren und Kollegen, ist bekannt das immer mehr FFler in der BF Schwelm / Ennepetal / Wuppertal sind und daher nicht mehr häufig ein Einsätze teilnehmen! Zählen diese hauptberuflich Einsatzkräfte in den Brandschutzbedarfsplan der FF?

Wie hoch ist die Teilnahmequote von freiwilligen Einsatzkräften (die hauptberuflich in der Berufsfeuerwehrleuten sind) bei Einsätzen und Übungsdiensten?

Warum dürfen Hauptamtliche / Ehrenamtliche Kräfte in Ihrer Freizeit nicht aktivitäten in anderen Feuerwehren / Hirogs ausüben wie bspw. JUH, THW, DRK, Jugendfeuerwehren oder Kinderfeuerwehren betreuen?

Gibt es kein Lehrgang für Personenführungen / betroffenen Gespräche für Führungskräfte? (Wehrführung)

Wie oft nimmt die Wehrführung an Übungsdiensten der Freiwillige Feuerwehr Teil? (Erhalten diese dafür Aufwandsentschädigungen?)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. August 2021
  • Frist
    11. September 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Kommunalverwaltung Schwelm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Schwelm [#226395]
Datum
9. August 2021 11:16
An
Kommunalverwaltung Schwelm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein Einsatzleiter / Wehrführung der FW humpelt und musste sich mehrfach stützten bzw. hinsetzen (Einsätze 21.07.21 / 5.8.21). Besitz die Einsatzleitung / Wehrführung eine gültige G26 bzw. Diensttauglich? Warum Begleiten eine Person den Einsatzleiter/ Wehrführung? An der Einsatzstelle am 5.8.21 wirkte die Feuerwehr sehr unorganisiert beim Aufbau des Dekonplatzes und beim führen des Einsatzes. Wird nicht in der Feuerwehr ausreichend geübt? Wie oft werden ehrenamtlichen Kräfte und anderseits hauptberuflich Kräfte in der Benutzung von Fahrzeugen und Geräten geschult bzw. fortgebildet? (Bspw. Drehleiter, ABC-Gefahren, Kettensägen, Höhensicherung, Fahrsicherheitstraining) Werden Fahrzeuge und Geräte regelmäßig von Sachkundigen Personen und Werkstätten geprüft und repariert? (Kann es sein, dass Fahrzeuge seit mehrern Jahren mit Warnleuten zum Service rumfahren?) Gibt es ausreichend geschultes und fortgebildetes Personal in der Feuerwehr? (An der Einsatzstelle wurde immer wieder nach geschulten Einsatzkräften gesucht bspw. CSA/ Stapler/ Chemiker/ Ingenieure/ sonstige Berater) Wie werden Lehrgänge (Truppführer / Einheitsführer / und co.) in der Freiwilligen Feuerwehr verteilt? Gibt es nicht ausreichend LKW Fahrer im ehrenamtlichen Bereich? Gibt es noch ausreichend freiwillige Feuerwehrleute in Schwelm? Durch Presseartikel in den letzen Jahren und Kollegen, ist bekannt das immer mehr FFler in der BF Schwelm / Ennepetal / Wuppertal sind und daher nicht mehr häufig ein Einsätze teilnehmen! Zählen diese hauptberuflich Einsatzkräfte in den Brandschutzbedarfsplan der FF? Wie hoch ist die Teilnahmequote von freiwilligen Einsatzkräften (die hauptberuflich in der Berufsfeuerwehrleuten sind) bei Einsätzen und Übungsdiensten? Warum dürfen Hauptamtliche / Ehrenamtliche Kräfte in Ihrer Freizeit nicht aktivitäten in anderen Feuerwehren / Hirogs ausüben wie bspw. JUH, THW, DRK, Jugendfeuerwehren oder Kinderfeuerwehren betreuen? Gibt es kein Lehrgang für Personenführungen / betroffenen Gespräche für Führungskräfte? (Wehrführung) Wie oft nimmt die Wehrführung an Übungsdiensten der Freiwillige Feuerwehr Teil? (Erhalten diese dafür Aufwandsentschädigungen?)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226395/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Warum werden Einsatzkräfte während des Einsatzes durch den Einsatzleiter angeschrie…
An Kommunalverwaltung Schwelm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Schwelm [#226395]
Datum
18. August 2021 11:48
An
Kommunalverwaltung Schwelm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Warum werden Einsatzkräfte während des Einsatzes durch den Einsatzleiter angeschriehen bzw. heruntergemacht? Warum verfügt die Feuerwehr Schwelm über keine Kinderfeuerwehr? Warum kommen immer weniger Freiwillige Feuerwehrleute zu Einsätzen? Liegt es an dem schlechten Führungsmanagement ? Warum verfügt die Feuerwehr Schwelm über keine Sozialen Medien? (keine Homepage, warum wird die FW Facebook Seite durch eine Freiwilligen Eingenverantwortlich betrieben) Warum werden ehemalige Mitglieder der FW Schwelm nicht wieder aufgenommen? Anfragenr: 226395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226395/

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Kommunalverwaltung Schwelm
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail-Anfrage vom 09.08.2021 habe ich erhalten. Ich weise hierzu darauf hin, dass gem.…
Von
Kommunalverwaltung Schwelm
Betreff
Leistungsfähigkeit der Feuerwehr Schwelm [#226395]
Datum
9. September 2021 08:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail-Anfrage vom 09.08.2021 habe ich erhalten. Ich weise hierzu darauf hin, dass gem. § 4 ABS. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein Westfalen / IFG NRW, jede natürliche Person nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen, Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen hat. Da Sie zur Rückantwort eine Mailadresse mit der Endung "fragdenstaat" angegeben und es sich hierbei um ein "Portal für die Informationsfreiheit" handelt, ist es nicht eindeutig zu erkennen, ob Sie tatsächlich hierbei als natürliche Person auftreten. Ich bitte Sie daher zunächst um Übermittlung Ihrer persönlichen Daten (vollständiger Name, Anschrift inkl. Straße, PLZ und Wohnort). Mit freundlichen Grüßen