Leitbild Altlastensanierung

Unterlagen zur Sanierungstiefe im Leitbild der Stadtallendorf:
was ist der Regelfall, in dem bis max. 3 m Tiefe saniert wird und in welchen Einzelfällen ist eine tiefere Sanierung erforderlich?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Juni 2021
  • Frist
    23. Juli 2021
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Katharina Lipinski
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zu…
An Gemeinde Stadtallendorf Details
Von
Katharina Lipinski
Betreff
Leitbild Altlastensanierung [#223710]
Datum
19. Juni 2021 15:52
An
Gemeinde Stadtallendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zur Sanierungstiefe im Leitbild der Stadtallendorf: was ist der Regelfall, in dem bis max. 3 m Tiefe saniert wird und in welchen Einzelfällen ist eine tiefere Sanierung erforderlich?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Katharina Lipinski Anfragenr: 223710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223710/ Postanschrift Katharina Lipinski << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Katharina Lipinski
Gemeinde Stadtallendorf
Sehr geehrte Frau Lipinski, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer nachstehenden Anfrage und leiten diese gleichz…
Von
Gemeinde Stadtallendorf
Betreff
WG: Leitbild Altlastensanierung [#223710]
Datum
1. Juli 2021 12:38
Status
Warte auf Antwort
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505 Bytes


Sehr geehrte Frau Lipinski, wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer nachstehenden Anfrage und leiten diese gleichzeitig mit der Bitte, sich ihrer anzunehmen, an die zuständige Altlastenbehörde beim Regierungspräsidium Gießen weiter. Mit freundlichen Grüßen
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Juli 2021 07:54
Status
Warte auf Antwort
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2,0 KB
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2,3 KB


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Katharina Lipinski
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Leitbild Altlastensanierung“ vom 19.06.2021 (#2…
An Gemeinde Stadtallendorf Details
Von
Katharina Lipinski
Betreff
AW: Leitbild Altlastensanierung [#223710]
Datum
5. August 2021 12:30
An
Gemeinde Stadtallendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Leitbild Altlastensanierung“ vom 19.06.2021 (#223710) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage: es geht um das von der Gemeinde Stadtallendorf entwickelte Leitbild, über das Sie mir sicher besser Auskunft geben können als das Regierungspräsidium. Mit freundlichen Grüßen Katharina Lipinski Anfragenr: 223710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223710/
Gemeinde Stadtallendorf
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Von
Gemeinde Stadtallendorf
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. August 2021 12:30
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Gemeinde Stadtallendorf
Sehr geehrte Frau Lipinski, vielen Dank für Ihre neuerliche Anfrage! Allerdings müssen wir Ihren Vorwurf, wir hä…
Von
Gemeinde Stadtallendorf
Betreff
AW: Leitbild Altlastensanierung [#223710]
Datum
27. August 2021 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGLeitbildAltlastensanierung223710.eml
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16,4 KB
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505 Bytes


Sehr geehrte Frau Lipinski, vielen Dank für Ihre neuerliche Anfrage! Allerdings müssen wir Ihren Vorwurf, wir hätten Ihnen auf Ihre Anfrage vom 19.06.2021 nicht zeitnah geantwortet, zurückweisen. In der Anlage haben wir Ihnen unsere Mail vom 1. Juli 2021, mit der wir Ihnen geantwortet und die Anfrage wie von Ihnen gewünscht an die zuständige Stelle weitergeleitet haben, noch einmal beigefügt. Wir bedauern es sehr, dass Sie die Richtigkeit unserer Aussage anzweifeln und möchten daher zur weiteren Erläuterung gerne Folgendes ergänzen: Wir vermuten, dass Sie mit dem „Leitbild Altlastensanierung“ ein strategisches Konzept meinen, das im Rahmen des Projektes „Sanierung des Rüstungsaltstandortes der ehemaligen Sprengstoffwerke der DAG in Stadtallendorf“ in den neunziger Jahren entwickelt wurde. Dieses Leitbild wurde nicht von der Stadt Stadtallendorf sondern vom Land Hessen, das die Sanierungsverantwortlichkeit und damit auch die Gesamtorganisation des Projektes inne hatte, entwickelt. Vertreten wurde das Land Hessen dabei vom Regierungspräsidium Gießen. Beim Regierungspräsidium Gießen befindet sich ferner die zuständige Altlastenbehörde, die auf Grund der jeweils geltenden bodenschutz- und altlastenrechtlichen Gesetze und Verordnungen darüber zu entscheiden hat, in welchen Einzelfällen von grundsätzlichen Rahmenvorstellungen oder Leitbildern abgewichen wird, bzw. in welcher Weise die über den Sanierungsbedarf entscheidenden Gefährdungsabschätzungen zu erstellen und zu bewerten sind. Insofern befinden sich sowohl die Veranlasser des Leitbildes als auch die altlastenrechtlichen Experten, die in der Lage sind dieses vor dem Hintergrund der aktuellen gesetzlichen Regelungen anzuwenden und Ihre Frage vom 19.06.2021 entsprechend sachgerecht und richtig zu beantworten, beim Regierungspräsidium Gießen. Wir könnten Ihnen zur Zeit leider noch nicht einmal zuverlässig beantworten, ob das seinerzeit entwickelte Leitbild vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage überhaupt noch eine Relevanz besitzen kann. Entsprechend bitten wir Sie, sich mit weiteren Anfragen dazu an das Regierungspräsidium Gießen, das wir hier wiederum mit der Bitte, sich Ihres Anliegens anzunehmen, Cc gesetzt haben, zu wenden. (vgl.: cp Umwelt&Natur Boden&Gewässer Altlasten | Regierungspräsidium Gießen (hessen.de)<https://rp-giessen.hessen.de/umwelt-n...> Für Rückfragen hierzu stehen wir Ihnen aber auch gerne fernmündlich unter der unten angegebenen Tel.-Nummer zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Katharina Lipinski
Sehr << Anrede >> Es tut mir leid, dass die Nachfrage aus Versehen an Sie gegangen ist statt an Herrn…
An Gemeinde Stadtallendorf Details
Von
Katharina Lipinski
Betreff
AW: Leitbild Altlastensanierung [#223710]
Datum
30. August 2021 08:19
An
Gemeinde Stadtallendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Es tut mir leid, dass die Nachfrage aus Versehen an Sie gegangen ist statt an Herrn Krug. In jedem Fall vielen Dank für Ihre Nachricht! Was macht Sie unsicher, ob das damals entwickelte Leitbild in der aktuellen Rechtslage noch Bestand hat? Mit neugierigen Grüßen Katharina Lipinski Anfragenr: 223710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223710/ Postanschrift Katharina Lipinski << Adresse entfernt >>
Gemeinde Stadtallendorf
Sehr geehrte Frau Lipinski, die Sanierung des Rüstungaltstandortes Stadtallendorf war ein Modellprojekt mit dem m…
Von
Gemeinde Stadtallendorf
Betreff
AW: Leitbild Altlastensanierung [#223710]
Datum
30. August 2021 09:32
Status
VolzUwe.vcf
505 Bytes


Sehr geehrte Frau Lipinski, die Sanierung des Rüstungaltstandortes Stadtallendorf war ein Modellprojekt mit dem man Mitte der 90er hier europaweit Neuland betreten hat. Sowohl der Stand von Wissenschaft und Technik als auch die Gesetzeslage haben sich in den letzten 25 Jahren erheblich verändert. Sehen Sie es mir bitte nach, aber ich muss sie bitten, mich von Ping-Pong E-Mail Diskussionen zu diesem Thema zu verschonen. Meine Schwerpunktaufgaben sind es den Klimaschutz und die Bewahrung der Biodiversität voranzutreiben und ich würde meine knappe Arbeitszeit gerne dafür verwenden. Mit freundlichen Grüßen

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Katharina Lipinski
Sehr << Anrede >> wann darf ich mit der Übersendung des Leitbildes zur Altlasten Sanierung in Stadtal…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Katharina Lipinski
Betreff
AW: Leitbild Altlastensanierung [#223710]
Datum
30. August 2021 15:10
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wann darf ich mit der Übersendung des Leitbildes zur Altlasten Sanierung in Stadtallendorf rechnen? Die Frist von vier Wochen ist bereits seit mehr als vier Wochen überschritten. Daher freue ich mich über eine zeitnahe Übersendung. Mit freundlichen Grüßen Katharina Lipinski Anfragenr: 223710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223710/ Postanschrift Katharina Lipinski << Adresse entfernt >>