Leitfaden "Barrierefreier Neu- und Ausbau von Bushaltestellen im Hamburger Verkehrsverbund"

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Guten Tag,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

In der ReStra Ausgabe 2017 Fassung 30.06.22 wird auf Seite 63, Punkt "2.5 Barrierefreiheit" auf den Leitfaden „Barrierefreier Neu- und Ausbau von Bushaltestellen im Hamburger Verkehrsverbund“ verwiesen. Im Gegensatz zum "Leitfaden Seniorengerechte Umsteigepunkte" direkt darunter ist dieser Leitfaden in der ReStra verlinkt.

Ich bitte höflich um Zusendung des Leitfaden "Leitfaden „Barrierefreier Neu- und Ausbau von Bushaltestellen im Hamburger Verkehrsverbund".

Zusätzlich rege ich höflich an, dass der genannte Leitfaden im Internet bereitgestellt und zusätzlich in der ReStra ebenfalls verlinkt wird.

Vielen Dank
und mit freundlichen Grüßen,

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. November 2023
  • Frist
    23. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leitfaden "Barrierefreier Neu- und Ausbau von Bushaltestellen im Hamburger Verkehrsverbund" [#292861]
Datum
21. November 2023 13:51
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: In der ReStra Ausgabe 2017 Fassung 30.06.22 wird auf Seite 63, Punkt "2.5 Barrierefreiheit" auf den Leitfaden „Barrierefreier Neu- und Ausbau von Bushaltestellen im Hamburger Verkehrsverbund“ verwiesen. Im Gegensatz zum "Leitfaden Seniorengerechte Umsteigepunkte" direkt darunter ist dieser Leitfaden in der ReStra verlinkt. Ich bitte höflich um Zusendung des Leitfaden "Leitfaden „Barrierefreier Neu- und Ausbau von Bushaltestellen im Hamburger Verkehrsverbund". Zusätzlich rege ich höflich an, dass der genannte Leitfaden im Internet bereitgestellt und zusätzlich in der ReStra ebenfalls verlinkt wird. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen, Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292861/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihren Antrag #292861 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Eingangsbestätigung+ Gebührenhinweis HmbTG-Antrag #292861 [EXTERN] Leitfaden "Barrierefreier Neu- und Ausbau von Bushaltestellen im Hamburger Verkehrsverbund" [#292861]
Datum
22. November 2023 13:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihren Antrag #292861 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zu dem Thema "Leitfaden barrierefreier Neu- und Ausbau von Bushaltestellen im Hamburger Verkehrsverbund" erhalten, vielen Dank. Er ist hier im Shared-Service der beiden Behörden für Wirtschaft und Innovation (BWI) sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 21.11.2023 zugegangen und wird durch die Behörde BVM bearbeitet. Wir werden auf Sie und Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Gebührenhinweis: Sollten die von Ihnen gewünschten Unterlagen/ Informationen hier vorhanden sein, können für die Bearbeitung Ihrer Anfrage, je nach Bearbeitungsaufwand, Gebühren nach der Anlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG (HmbTGGebO) anfallen, sofern es sich bei der Antwort nicht um die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft handelt (§ 1 Absatz 3 Nr.1 HmbTGGebO) oder die Informationen im Transparenzgesetz zu veröffentlichen sind (§ 3 Absatz HmbTG). Durch Ihre Antragstellung erklären Sie sich mit der Übernahme möglicher Gebühren einverstanden. Es gelten hierbei die Gebührenrahmen der HmbTGGebO von 30 bis 250 € (sofern es sich um einen gewöhnlichen Prüfungsaufwand handelt) bzw. von 60 bis 600 € (sofern ein besonderer Prüfungsaufwand besteht). Sollten Sie mit der Übernahme möglicher Gebühren nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit, Ihren HmbTG- Antrag vor Beantwortung bis zum 24.11.2023 zurückzuziehen. Ansonsten gehen wir weiterhin von Ihrer Zustimmung aus. Eine Benennung der konkreten Höhe der Gebühren, sollten welche entstehen, ist erst nach Bearbeitung der jeweiligen Anfrage möglich, da die Höhe der möglichen Gebühr vom Bearbeitungsaufwand Ihres Antrags abhängt. Sofern Sie den Antrag aufrechterhalten, ist für die postalische Zustellung eines möglichen Gebührenbescheids oder eines gegebenenfalls ablehnenden Bescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung noch die Mitteilung Ihrer aktuellen Meldeanschrift notwendig. Ihre private Meldeanschrift haben Sie bereits mitgeteilt, vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag #292861 per E-Mail vom 21. November 2023, di…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Finale Beantwortung [EXTERN] Leitfaden "Barrierefreier Neu- und Ausbau von Bushaltestellen im Hamburger Verkehrsverbund" [#292861]
Datum
20. Dezember 2023 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag #292861 per E-Mail vom 21. November 2023, die die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) gern beantwortet. In der ReStra Ausgabe 2017 Fassung 30.06.22 wird auf Seite 63, Punkt "2.5 Barrierefreiheit" auf den Leitfaden „Barrierefreier Neu- und Ausbau von Bushaltestellen im Hamburger Verkehrsverbund“ verwiesen. Dieser Verweis ist nicht mit einem Link unterlegt, da sich der genannte Leitfaden in der Überarbeitung befindet und noch nicht in finaler Fassung vorliegt. Sobald die Abstimmungen zwischen der BVM und dem Hamburger Verkehrsverbund in der Sache abgeschlossen sind, wird der o.g. Leitfaden veröffentlicht und damit für alle zugänglich sein. Diese Antwort erfolgt gebührenfrei und abschließend. Mit freundlichen Grüßen