Leitfaden für Lichtsignalanlagen des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG)

in der ReStra Ausgabe 2017 in der Fassung vom 30.06.22 wird unter 6.3.4 auf den "Leitfaden für Lichtsignalanlagen des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG)" verwiesen.

Da ich diesen Leitfaden auf der Webseite lsbg.hamburg.de nicht gefunden habe, bitte ich auf diesem Weg höflich um Veröffentlichung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. November 2023
  • Frist
    22. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leitfaden für Lichtsignalanlagen des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) [#292763]
Datum
20. November 2023 03:53
An
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
in der ReStra Ausgabe 2017 in der Fassung vom 30.06.22 wird unter 6.3.4 auf den "Leitfaden für Lichtsignalanlagen des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG)" verwiesen. Da ich diesen Leitfaden auf der Webseite lsbg.hamburg.de nicht gefunden habe, bitte ich auf diesem Weg höflich um Veröffentlichung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292763/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Sehr << Antragsteller:in >> in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgisc…
Von
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN] Leitfaden für Lichtsignalanlagen des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) [#292763]
Datum
18. Dezember 2023 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) melde ich mich heute bei Ihnen. Sie hatten am 20.11.2023 mit Ihrer Anfrage #292763 den Antrag auf Auskunftspflicht gestellt. Dies ist ein Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Danach hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen vorliegenden Informationen der auskunftspflichtigen Stellen (§ 1 Abs. 2 HmbTG). Auskunftspflicht ist die Pflicht, Informationen auf Antrag nach Maßgabe dieses Gesetzes zugänglich zu machen (§ 2 Abs. 7 HmbTG). Der LSBG ist eine auskunftspflichtige Stelle (§ 2 Abs. 5 HmbTG). Das von Ihnen angefragte Dokument finden Sie im Anhang. Der zuständige Geschäftsbereich für das Dokument lässt darauf hinweisen, dass dies kein öffentliches Dokument ist und eine Verbreitung nicht erwünscht ist (siehe hierzu auch Seite 3 des Leitfadens). Gemäß § 13 Abs. 4 HmbTG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz (GebG) vom 05. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) vom 05. November 2013 (HmbGVBl. S. 456) in der jeweils geltenden Fassung erhoben.- Im vorliegenden Fall entstehen Ihnen keine Gebühren für die obige Auskunft. Mit freundlichen Grüßen

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