Leitfaden zur Ausweisung von Flächen für PV // Arbeitskreis PV

Anfrage an: Stadt Klötze

Am 21.09.2022 wurde vom Stadtrat der Stadt Klötze die Ergänzung des Energiekonzeptes der Stadt Klötze, "Leitfaden zur Ausweisung von Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen" (PV-FFA) - Beschluss als konzeptionelles, gesamträumliches Handlungskonzept beschlossen.

Dieses Konzept wurde vom Arbeitskreis PV-Freiflächenanlagen erarbeitet. Ich bitte um die Protokolle sämtlicher Sitzungen und Treffen des o.g. Arbeitskreises inklusive aller internen wie externen Quellen die zur Erarbeitung des "Leitfaden zur Ausweisung von Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen" herangezogen worden sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. April 2023
  • Frist
    9. Mai 2023
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Michaela Otto
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 21.09.2022 wurde v…
An Stadt Klötze Details
Von
Michaela Otto
Betreff
Leitfaden zur Ausweisung von Flächen für PV // Arbeitskreis PV [#274947]
Datum
5. April 2023 14:23
An
Stadt Klötze
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 21.09.2022 wurde vom Stadtrat der Stadt Klötze die Ergänzung des Energiekonzeptes der Stadt Klötze, "Leitfaden zur Ausweisung von Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen" (PV-FFA) - Beschluss als konzeptionelles, gesamträumliches Handlungskonzept beschlossen. Dieses Konzept wurde vom Arbeitskreis PV-Freiflächenanlagen erarbeitet. Ich bitte um die Protokolle sämtlicher Sitzungen und Treffen des o.g. Arbeitskreises inklusive aller internen wie externen Quellen die zur Erarbeitung des "Leitfaden zur Ausweisung von Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen" herangezogen worden sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michaela Otto Anfragenr: 274947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274947/ Postanschrift Michaela Otto << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michaela Otto
Michaela Otto
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Leitfaden zur Ausweisung von Flächen für PV // Arbeitskreis PV“ vo…
An Stadt Klötze Details
Von
Michaela Otto
Betreff
AW: Leitfaden zur Ausweisung von Flächen für PV // Arbeitskreis PV [#274947]
Datum
9. Mai 2023 16:26
An
Stadt Klötze
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Leitfaden zur Ausweisung von Flächen für PV // Arbeitskreis PV“ vom 05.04.2023 (#274947) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Michaela Otto
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Leitfaden zur Ausweisung von Flächen für PV // Arbeitskreis PV“ vo…
An Stadt Klötze Details
Von
Michaela Otto
Betreff
AW: Leitfaden zur Ausweisung von Flächen für PV // Arbeitskreis PV [#274947]
Datum
16. Mai 2023 10:51
An
Stadt Klötze
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Leitfaden zur Ausweisung von Flächen für PV // Arbeitskreis PV“ vom 05.04.2023 (#274947) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Michaela Otto
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Leitfaden zur Ausweisung von Flächen für PV // Arbeitskreis PV“ vo…
An Stadt Klötze Details
Von
Michaela Otto
Betreff
AW: Leitfaden zur Ausweisung von Flächen für PV // Arbeitskreis PV [#274947]
Datum
16. Mai 2023 10:52
An
Stadt Klötze
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Leitfaden zur Ausweisung von Flächen für PV // Arbeitskreis PV“ vom 05.04.2023 (#274947) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Stadt Klötze
Sehr geehrte Frau Otto, entschuldigen Sie bitte, dass ich mich erst heute bei Ihnen melden kann. Ich hatte hier fü…
Von
Stadt Klötze
Betreff
WG: Leitfaden zur Ausweisung von Flächen für PV // Arbeitskreis PV [#274947]
Datum
16. Mai 2023 17:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Otto, entschuldigen Sie bitte, dass ich mich erst heute bei Ihnen melden kann. Ich hatte hier für die Kommune sehr wichtige Terminsachen auf dem Tisch, die priorisiert waren. Das Script des Leitfadens der Stadt Klötze zum Umgang mit Photovoltaikfreiflächenanlagen wurde weitestgehend von der Verwaltung vorbereitet und dann im Arbeitskreis besprochen. Die verwendeten Quellen wurden nach bestem Wissen und Gewissen dort auch angegeben. Sitzungsprotokolle kann ich Ihnen leider nicht zur Einsicht anbieten. Diese waren von Anfang an nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt und unterliegen dem Datenschutz. Falls Sie noch Fragen haben, können Sie mich gern kontaktieren. Im Rahmen meiner Möglichkeiten werde ich Ihnen zeitnah antworten. Mit freundlichen Grüßen
Michaela Otto
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich lege hiermit Widerspruch ein und bitte erneut um die Protokolle sämt…
An Stadt Klötze Details
Von
Michaela Otto
Betreff
AW: WG: Leitfaden zur Ausweisung von Flächen für PV // Arbeitskreis PV [#274947]
Datum
17. Mai 2023 13:38
An
Stadt Klötze
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich lege hiermit Widerspruch ein und bitte erneut um die Protokolle sämtlicher Sitzungen zum Treffen des Arbeitskreises PV. Es gelten keine der Ausnahmen von §3 bis §6 des Informationsfreiheitsgesetztes (Ausnahmegründe) warum wie in diesem Fall von der Kommunalverwaltung der Stadt Klötze der Zugang zu o.g. Protokollen mir gegenüber verwehrt wird. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 274947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274947/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Michaela Otto << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Michaela Otto
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich lege hiermit Widerspruch ein und bitte erneu…
An Stadt Klötze Details
Von
Michaela Otto
Betreff
AW: WG: Leitfaden zur Ausweisung von Flächen für PV // Arbeitskreis PV [#274947]
Datum
17. Mai 2023 13:40
An
Stadt Klötze
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich lege hiermit Widerspruch ein und bitte erneut um die Protokolle sämtlicher Sitzungen zum Treffen des Arbeitskreises PV. Es gelten keine der Ausnahmen von §3 bis §6 des Informationsfreiheitsgesetztes (Ausnahmegründe) warum wie in diesem Fall von der Kommunalverwaltung der Stadt Klötze der Zugang zu o.g. Protokollen mir gegenüber verwehrt wird. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 274947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274947/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Michaela Otto << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Klötze
Guten Tag Frau Otto, das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt regelt den Anspruch auf freien Zugang zu amtlich…
Von
Stadt Klötze
Betreff
AW: WG: Leitfaden zur Ausweisung von Flächen für PV // Arbeitskreis PV [#274947]
Datum
22. Mai 2023 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Frau Otto, das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt regelt den Anspruch auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen des LSA mit dem Ziel, Bürgerinnen und Bürgern des Landes die notwendige Sachkenntnis zu verschaffen, die Grundlage für die eigene Meinungsbildung, für die effektive Wahrnehmung von Bürgerrechten und auch für Kritik ist. Eine größere Transparenz von politischen und behördlichen Entscheidungen soll auch die Nachvollziehbarkeit staatlichen Handelns bewirken und die Gefahr von Korruption in der öffentlichen Verwaltung mindern. Wie ich bereits berichtete, wurde der Leitfaden von der Stadtverwaltung unter Verwendung der angebenen Quellen, die aus dem Internet gezogen wurden, vorbereitet. In den Arbeitskreissitzungen wurde weitestgehend hierüber diskutiert und bestehende Anträge von möglichen Investoren begutachtet. Bei den Aufzeichnungen handelt es sich um Gesprächsnotizen/Entwürfe, die nicht Bestandteil eines Vorgangs wurden und nicht um amtliche Informationen der Stadt Klötze. Notwendige Sachkenntnisse sowie Grundlagen für die eigene Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger lassen sich aus dem Leitfaden, jedoch nicht aus den Aufzeichnungen beschaffen. Es besteht die Möglichkeit, sich im Internet über den Inhalt des Leitfadens zu informieren und auch diesen zu kritisieren. Jeder Bürgerin und jedem Bürger stehe ich gern für telefonische Auskünfte zur Verfügung. Weitere amtliche Informationen nach dem IZG LSA besitzen wir jedoch nicht. Mit freundlichen Grüßen

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Michaela Otto
Guten Tag << Anrede >> ich zitiere aus Ihrer Antwort vom 16. Mai 2023: "Sitzungsprotokolle kann …
An Stadt Klötze Details
Von
Michaela Otto
Betreff
AW: WG: Leitfaden zur Ausweisung von Flächen für PV // Arbeitskreis PV [#274947]
Datum
18. Juli 2023 11:58
An
Stadt Klötze
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> ich zitiere aus Ihrer Antwort vom 16. Mai 2023: "Sitzungsprotokolle kann ich Ihnen leider nicht zur Einsicht anbieten. Diese waren von Anfang an nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt und unterliegen dem Datenschutz." Bei Sitzungsprotokollen des Arbeitskreises handelt es sich um amtliche Infos im Sinne des §§ 1 Absatz 1 Nr. , 2 Nr. 1 IZG LSA. Sie haben hier nicht von "Entwürfen und Notizen" gesprochen. Es liegt keine Ausnahme zum Informationszugang vor. Es durfte auch der Anspruch zum Schutz behördlicher Entscheidungsprozesse nach §4 Absatz 1 IZG LSA abgelehnt werden. Gemäß Ihrer Mitteilung vom 22. Mai 2023 fanden Diskussionen innerhalb der Arbeitskreissitzungen statt, bei denen der von der Stadtverwaltung vorbereitete Leitfaden eingehend erörtert wurde. Gleichzeitig wurden die eingereichten Anträge potenzieller Investoren geprüft. Die vorliegenden Aufzeichnungen werden (mit Ihrer Mitteilung vom 22. Mai 2023) nach Einschätzung als Gesprächsnotizen oder Entwürfe betrachtet, die keinen Bestandteil eines offiziellen Verfahrens bilden. Daher stellen sie keine amtlichen Informationen der Stadt Klötze dar. Sie haben keine weiterführende Begründung für die Ablehnung des Anspruchs auf freien Zugang zu amtlichen Informationen gegeben. Die Stadt Klötze ist nicht nur in Hinblick auf etwaige Ablehnungsgründe, sondern auch bei Verneinung des Anspruchsgegenstands der „amtlichen Informationen" nach §§ 1 Absatz 1 Nr. 1, 2 Nr. 1 IZG LSA dazu angehalten, darzulegen, weshalb der Zugang zu den amtlichen Informationen verwehrt wird. Im Generellen sind Notizen und Entwürfe nur dann nach Maßgabe des § 2 IZG LSA ausgenommen, wenn sie nicht Bestandteil des Vorgangs werden „sollen". Es kommt somit entscheidend darauf an, ob sie nach den Regeln der ordnungsgemäßen Aktenführung zu einem Bestandteil eines Vorgangs gehören sollen - unabhängig von der Zweckbestimmung des konkreten Urhebers der Informationen (vgl. BT-Drs. 15/4493, S. 9). Vorliegen ist - mangels näherer Darlegung durch die Stadt Klötze - nicht ersichtlich, dass es sich bei den beantragten Protokollen um solche Informationen handelt, die nach diesen Regeln der ordnungsgemäßen Aktenführung von dem Vorgang aufgenommen sind. Ich widerspreche hiermit nochmals förmlich und bitte um die Sitzungsprotokolle des Arbeitskreises PV - welche letztendlich zum Leitfaden zur Ausweisung von Flächen für PV führte. Die Sitzungsprotokolle des Arbeitskreises zum Umgang mit PV FFA stellen amtliche Infos im Sinn des §2 Nr.1 IZG LSA dar. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 274947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274947/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Michaela Otto << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>