Leitlinie für die Beschäftigung von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften

Leitlinie für die Beschäftigung von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften im Bereich der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG), die ab dem kommenden Sommersemester (April 2020) in Kraft treten wird

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2020
  • Frist
    19. März 2020
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Sabrina Winter
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke Details
Von
Sabrina Winter (FragDenStaat)
Betreff
Leitlinie für die Beschäftigung von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften [#180648]
Datum
17. Februar 2020 12:04
An
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Leitlinie für die Beschäftigung von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften im Bereich der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG), die ab dem kommenden Sommersemester (April 2020) in Kraft treten wird
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180648 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180648 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sabrina Winter (FragDenStaat)

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Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag auf Auskunft nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) erha…
Von
Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft // AW: [EXTERN]- Leitlinie für die Beschäftigung von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften [#180648]
Datum
5. März 2020 10:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren Antrag auf Auskunft nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) erhalten Sie gemäß § 13 Abs. 1 HmbTG anbei die begehrten Informationen: Leitlinie für die Beschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften im Bereich der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung vom 27.11.2019. Die Auskunft ergeht gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 1 Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen