Leitlinien, Dienstanweisungen und Bearbeitungshinweise zu Anfragen nach dem IZG-SH

a) die aktuell gültigen Leitlinien / Dienstanweisungen des Innenministeriums zur Bearbeitung von Anfragen nach dem IZG-SH, sowie ggf. auch von der Polizeiabteilung und dem Verfassungsschutz SH, falls diese von den allgemeinen Handlungsweisungen des Innenministeriums abweichen

b) Gibt es ergänzende Anweisungen / Bearbeitungshinweise zu o.g. Anfragen, wenn diese über "frag-den-Staat" gestellt werden?

Falls die Informationen bereits öffentlich sind, bitte ich nur um Angabe der Fundstelle.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Juni 2021
  • Frist
    27. Juli 2021
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) die aktuell gültigen Lei…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
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Betreff
Leitlinien, Dienstanweisungen und Bearbeitungshinweise zu Anfragen nach dem IZG-SH [#223877]
Datum
23. Juni 2021 00:13
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) die aktuell gültigen Leitlinien / Dienstanweisungen des Innenministeriums zur Bearbeitung von Anfragen nach dem IZG-SH, sowie ggf. auch von der Polizeiabteilung und dem Verfassungsschutz SH, falls diese von den allgemeinen Handlungsweisungen des Innenministeriums abweichen b) Gibt es ergänzende Anweisungen / Bearbeitungshinweise zu o.g. Anfragen, wenn diese über "frag-den-Staat" gestellt werden? Falls die Informationen bereits öffentlich sind, bitte ich nur um Angabe der Fundstelle.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223877/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Nachricht vom 23.6.2021 haben Sie einen Antrag nach dem IZG-SH gestellt. Mit dem…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
AW: [EXTERN] Leitlinien, Dienstanweisungen und Bearbeitungshinweise zu Anfragen nach dem IZG-SH [#223877]
Datum
1. Juli 2021 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
38,6 KB


Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Nachricht vom 23.6.2021 haben Sie einen Antrag nach dem IZG-SH gestellt. Mit dem Antrag begehren Sie Zugang zu den im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vorhandenen Informationen zu: a) Leitlinien und Dienstanweisungen des Ministeriums, die die Bearbeitung von Anfragen nach dem IZG-SH (ggf. auch durch die Polizeiabteilung und den Verfassungsschutz SH) betreffen und b) ergänzende Anweisungen und Bearbeitungshinweise für IZG-Anträge, die über "frag-den-Staat" gestellt werden. Auf Ihren Antrag teile ich Ihnen mit, dass das Innenministerium Schleswig-Holstein über keine entsprechenden Dokumente verfügt, die dem Zugangsanspruch unterliegen. Ergänzend weise ich darauf hin, dass seit Herbst 2020 im Innenministerium die „Stabsstelle Digitalisierung“ besteht. Zu den Aufgaben der Stabsstelle gehört unter anderem die Koordinierung von IZG-Anträgen und die Beratung bei deren Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Erledigung und die erteilte Auskunft. Mit freundliche…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Leitlinien, Dienstanweisungen und Bearbeitungshinweise zu Anfragen nach dem IZG-SH [#223877]
Datum
1. Juli 2021 13:55
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Erledigung und die erteilte Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223877/