Leitlinien für feministische Außenpolitik In der Friedens- und Sicherheitspolitik - vor dem Hintergrund einer steigenden Kriegsgefahr
Anfrage nach Gleichstellungsaspekten in der Sicherheits- und Friedenspolitik, unter Berücksichtigung der "Grundsätze Feministischen Leitlinien”. Entsprechend der aktuellen Veröffentlichung auf der HP des Auswärtigen Amtes.
Im Spannungs- oder Verteidigungsfall würde ein Teil der Bevölkerung - alleine aufgrund seines biologischen Geschlechtes - eine substantielle Diskriminierung erfahren. Alle Männer zwischen 18 und 60 Jahren könnten militärisch oder logistisch zwangsverpflichtet werden, oder ein generelles Fluchtverbot erfahren (ähnlich den betroffenen ukrainischen Männern im Krieg). [Grundlage: WPflG – insbesondere § 48 Bereitschaftsdienst, Spannungs- oder Verteidigungsfall, sowie folgende.]
Männer im wehrfähigen Alter müssten sich im Auslandsaufenthalt bei den Registrierungsstellen der Bundeswehr melden (unter Androhung strafrechtlicher Konsequenzen bei Unterlassung) oder könnten von der Ausreise aus Deutschland abgehalten werden und (selbst wenn von der Aussetzung des Wehrdienstes profitierend, oder ehemals Ersatzdienstleistend) jederzeit bedarfsabhängig einberufen werden.
Dies gilt so aber nicht für Frauen, die keinen Reise oder Fluchtbeschränkung unterlägen und auch nicht zwangsverpflichtet werden können. Zudem sieht die Gleichstellungspolitik für die Bundeswehr selbst nur einen angestrebten Verteilungsschlüssel für Frauen in Verwaltung und Sanitätsdienst vor, nicht aber für einen potentiell kämpfenden Teil der Truppe. Selbst der Einsatz freiwillig verpflichteter Frauen im Gefecht scheint hier noch unklar.
- Wie sind die Gleichstellungsbestrebungen - in den genannten Fällen rein geschlechtsbezogener Diskriminierung - innerhalb der neuen Richtlinien repräsentiert und welchen Beitrag zum Diskurs plant das Ministerium zu leisten?
- Wie werden Fragen um Gleichheit und Risikoverteilung in Konflikten und in Extremsituationen vom Ministerium bewertet, überall dort, wo die rechtlich verfassten Grundlagen noch der anachronistischen Vorstellung “eindeutig ungleicher Geschlechter” und “nativer Geschlechterrollen” folgt?
- Gibt es ein politisches Bestreben in diesen Bereichen für Ausgleich zu sorgen, respektive den geänderten Wertediskurs der letzten Jahrzehnte auch rechtlich zu implementieren?
- Betrachtet eine feministisch gelittene Außenpolitik “ein Recht auf Flucht” anders, als ein geschlechterunabhängiges und erweitertes Menschenrecht?
- Wie kann eine feministisch gelittene Politik die Tatsache integrieren, dass staatsbürgerliche Pflichten und Rechte noch alleine aufgrund eines biologischen Geschlechtes zugeteilt werden?
Information nicht vorhanden
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Datum2. März 2023
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4. April 2023
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