Leitungsbereich

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Ich bitte um Mitteilung, wieviele Mitarbeiter
- Der Planungsstab
- Der Leitungsstab (getrennt nach den Organisationseinheiten)
- Das Büro der Staatssekretaere
- Die jeweiligen Beauftragtenbüros
haben.

Bitte senden Sie Ihre Antwort an <<E-Mail-Adresse>>

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Februar 2017
  • Frist
    17. März 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Mit…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Leitungsbereich [#20304]
Datum
12. Februar 2017 10:33
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Mitteilung, wieviele Mitarbeiter - Der Planungsstab - Der Leitungsstab (getrennt nach den Organisationseinheiten) - Das Büro der Staatssekretaere - Die jeweiligen Beauftragtenbüros haben. Bitte senden Sie Ihre Antwort an <<E-Mail-Adresse>>
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Vg. 036-2017 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Sc…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Vg. 036-2017
Datum
22. März 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen