Lern- und Förderprogramm "Lernbrücke" in den Sommerferien 2020/ Unterstützung erfahrener Lehrkräfte

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir liegt eine Stellungnahme einer Schulleitung vom 20.08.2021 vor, aus welcher hervorgeht, dass für das Förderangebot "Lernbrücke" in den Sommerferien 2020, in Absprache mit Ihrer Behörde, Oberstufenschüler zur Unterstützung von erfahrenen Lehrkräften eingesetzt wurden.
Wörtliche heißt es dort: "Das Förderangebot "Lernbrücke" in den Sommerferien 2020 wurde im Fach Mathematik von Frau [Name der Lehrkraft], der ehemaligen Konrektorin und erfahrenen Mathematiklehrerin durchgeführt. Frau [Name der Lehrkraft] wurde dabei in Absprache mit dem Schulamt Offenburg vom einem Oberstufenschüler des technischen Gymnasiums Offenburg unterstützt."

Ich möchte anmerken, dass es sich bei dieser Stellungnahme um ein offizielles Dokument handelt.

Hingegen ist dem Schreiben vom 15.07.2020 an die entsprechende Elternschaft Folgendes zu entnehmen: Die "Lernbrücke" wird täglich im Zeitraum vom 31.08. - 11.09.2020 jeweils von Montag bis Freitag [...]. Das Angebot wird voraussichtlich von den Lehrkräften Frau [Name der Lehrkraft] (D/E), Frau [Name der Lehrkraft] (D), Frau [Name der Lehrkraft] (D), Frau [Name der Lehrkraft] (E), Frau [Name der Lehrkraft] (E), der ehemaligen Konrektorin Frau [Name der ehemaligen Konrektorin] und (M) einem Oberstufenschüler des Technischen Gymnasiums (M) durchgeführt."

Sodann wurde dieser Oberstufenschüler mit der Durchführung der Lernbrücke mit Schülern einer 9. Klasse betraut. Schenkt man den Aussagen der Schüler Glauben, soll er es dabei jedoch mit der Pünktlichkeit nicht immer allzu Ernst genommen haben.
Hierbei ist fraglich, worin die Unterstützung für die ehemalige Konrektorin und erfahrenen Lehrkraft gelegen haben soll.

Fragen:
1. Wie viele Oberstufenschüler wurden in Absprache mit dem Schulamt Offenburg zur Unterstützung von ehemaligen stellv. Schulleitungen und erfahrenen Lehrkräften in den Lernbrücken eingesetzt?

2. Wie wurden der Einsatz dieser Oberstufenschüler vergütet?

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  • Datum
    19. Februar 2024
  • Frist
    21. März 2024
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, mi…
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Betreff
Lern- und Förderprogramm "Lernbrücke" in den Sommerferien 2020/ Unterstützung erfahrener Lehrkräfte [#300575]
Datum
19. Februar 2024 21:58
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Status
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, mir liegt eine Stellungnahme einer Schulleitung vom 20.08.2021 vor, aus welcher hervorgeht, dass für das Förderangebot "Lernbrücke" in den Sommerferien 2020, in Absprache mit Ihrer Behörde, Oberstufenschüler zur Unterstützung von erfahrenen Lehrkräften eingesetzt wurden. Wörtliche heißt es dort: "Das Förderangebot "Lernbrücke" in den Sommerferien 2020 wurde im Fach Mathematik von Frau [Name der Lehrkraft], der ehemaligen Konrektorin und erfahrenen Mathematiklehrerin durchgeführt. Frau [Name der Lehrkraft] wurde dabei in Absprache mit dem Schulamt Offenburg vom einem Oberstufenschüler des technischen Gymnasiums Offenburg unterstützt." Ich möchte anmerken, dass es sich bei dieser Stellungnahme um ein offizielles Dokument handelt. Hingegen ist dem Schreiben vom 15.07.2020 an die entsprechende Elternschaft Folgendes zu entnehmen: Die "Lernbrücke" wird täglich im Zeitraum vom 31.08. - 11.09.2020 jeweils von Montag bis Freitag [...]. Das Angebot wird voraussichtlich von den Lehrkräften Frau [Name der Lehrkraft] (D/E), Frau [Name der Lehrkraft] (D), Frau [Name der Lehrkraft] (D), Frau [Name der Lehrkraft] (E), Frau [Name der Lehrkraft] (E), der ehemaligen Konrektorin Frau [Name der ehemaligen Konrektorin] und (M) einem Oberstufenschüler des Technischen Gymnasiums (M) durchgeführt." Sodann wurde dieser Oberstufenschüler mit der Durchführung der Lernbrücke mit Schülern einer 9. Klasse betraut. Schenkt man den Aussagen der Schüler Glauben, soll er es dabei jedoch mit der Pünktlichkeit nicht immer allzu Ernst genommen haben. Hierbei ist fraglich, worin die Unterstützung für die ehemalige Konrektorin und erfahrenen Lehrkraft gelegen haben soll. Fragen: 1. Wie viele Oberstufenschüler wurden in Absprache mit dem Schulamt Offenburg zur Unterstützung von ehemaligen stellv. Schulleitungen und erfahrenen Lehrkräften in den Lernbrücken eingesetzt? 2. Wie wurden der Einsatz dieser Oberstufenschüler vergütet?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300575/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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25. März 2024 20:38
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28. März 2024 09:17
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29. März 2024 11:09
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30. März 2024 09:39
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1. April 2024 09:32
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2. April 2024 09:01
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Datum
3. April 2024 10:14
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5. April 2024 09:48
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6. April 2024 09:06
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7. April 2024 10:18
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Datum
8. April 2024 08:46
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Sehr << Antragsteller:in >> als Personal waren - neu einzustellende Lehrkräfte - Lehrkräfte - Päda…
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Betreff
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Datum
8. April 2024 13:40
Status
Sehr << Antragsteller:in >> als Personal waren - neu einzustellende Lehrkräfte - Lehrkräfte - Pädagogische Assistenten/Lehrbeauftragte (Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 EUR je Zeitstunde). - Fellows im Leadership-Programm „Teach First Deutschland“ (Aufwandsentschädigung in Höhe von 25,00 EUR je Zeitstunde) vorzusehen. Die Schulen konnten zurückmelden, welche sonstigen Personen können ggf. als Lehrbeauftragte Krankheitsvertretungen, Pensionäre u.a. geeignete Personen in Betracht kommen würden. Nach unserem Kenntnisstand hatten wir keine Oberschüler in den Lernbrücken. In unserer Auswertung wurde lediglich numerisch ausgezählt. Ohne die Schule zu kennen können wir keine weiteren Auskünfte geben. Mit freundlichen Grüßen