Lernförderung BuT

Bitte lassen Sie mir - sofern es diese gibt - die aktuellen schriftlich getroffenen Vereinbarungen (Rahmenverträge, Kooperationsvereinbarungen, etc.) für
a) Privatpersonen
b) gewerbliche Anbieter
sämtlich in datenschutzkonformer Form als Muster zukommen, aus welchen sich insbesondere die Höhe der Vergütung sowie die Abrechnungsmodalitäten ergeben.

Frage 1) Ist die Höhe der Vergütung abhängig von der Klassenstufe der SchülerInnen?

Frage 2) Ist die Höhe der Vergütung für Gruppenunterricht abhängig von der Gruppengröße?

Frage 3) Dürfen neben den Kosten der Lernförderung weitere Kosten (Personalkosten, Verwaltungskosten, Fahrtkosten der Lehrkräfte, Raumkosten, etc.) geltend gemacht werden?

Frage 4) Darf nur die tatsächlich durchgeführte Lernförderung abgerechnet werden (spitz) oder werden auch Fehlstunden der SchülerInnen vergütet (pauschal)? Gibt es ggf. Unterschiede in der Vergütungshöhe?

Frage 5) Werden die obigen angefragten Informationen auch den Antragstellern (z.B. Eltern, volljährige SchülerInnen) mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Form?

Da die Höhe der Vergütung an die ortsüblichen Preise anzupassen ist, lassen Sie mir bitte noch die entsprechende zuletzt durchgeführte Berechnung zukommen.

Aus dieser sollte ersichtlich sein, welche Daten als Grundlage für die Vergütungshöhe bei gewerblichen Anbietern bzw. für Privatpersonen dienen.

Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die schulischen Leistungen der SchülerInnen. In einer vergleichenden Analyse betrachte ich verschiedene Städte bzw. Kreise in NRW und deren Umsetzung des Bildungspaketes.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Leverkusen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lernförderung BuT [#256793]
Datum
10. August 2022 08:19
An
Kommunalverwaltung Leverkusen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte lassen Sie mir - sofern es diese gibt - die aktuellen schriftlich getroffenen Vereinbarungen (Rahmenverträge, Kooperationsvereinbarungen, etc.) für a) Privatpersonen b) gewerbliche Anbieter sämtlich in datenschutzkonformer Form als Muster zukommen, aus welchen sich insbesondere die Höhe der Vergütung sowie die Abrechnungsmodalitäten ergeben. Frage 1) Ist die Höhe der Vergütung abhängig von der Klassenstufe der SchülerInnen? Frage 2) Ist die Höhe der Vergütung für Gruppenunterricht abhängig von der Gruppengröße? Frage 3) Dürfen neben den Kosten der Lernförderung weitere Kosten (Personalkosten, Verwaltungskosten, Fahrtkosten der Lehrkräfte, Raumkosten, etc.) geltend gemacht werden? Frage 4) Darf nur die tatsächlich durchgeführte Lernförderung abgerechnet werden (spitz) oder werden auch Fehlstunden der SchülerInnen vergütet (pauschal)? Gibt es ggf. Unterschiede in der Vergütungshöhe? Frage 5) Werden die obigen angefragten Informationen auch den Antragstellern (z.B. Eltern, volljährige SchülerInnen) mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Form? Da die Höhe der Vergütung an die ortsüblichen Preise anzupassen ist, lassen Sie mir bitte noch die entsprechende zuletzt durchgeführte Berechnung zukommen. Aus dieser sollte ersichtlich sein, welche Daten als Grundlage für die Vergütungshöhe bei gewerblichen Anbietern bzw. für Privatpersonen dienen. Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die schulischen Leistungen der SchülerInnen. In einer vergleichenden Analyse betrachte ich verschiedene Städte bzw. Kreise in NRW und deren Umsetzung des Bildungspaketes.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256793/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Leverkusen
Sehr << Antragsteller:in >> gerne beantworte ich Ihre Anfrage und gebe Ihnen die gewünschten Informat…
Von
Kommunalverwaltung Leverkusen
Betreff
AW: Lernförderung BuT [#256793]
Datum
25. August 2022 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> gerne beantworte ich Ihre Anfrage und gebe Ihnen die gewünschten Informationen bzgl. der Handhabung/ Bewilligung der Leistung „Lernförderung“ im Rahmen von Bildung und Teilhabe. Es sind unsererseits keine Rahmenverträge oder Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen worden. Zu 1) Die Höhe der Vergütung ist nicht abhängig von der Klassenstufe der Schüler/innen. Zu 2) Die Höhe der Vergütung für den Gruppenunterricht ist nicht abhängig von der Gruppengröße. Zu 3) Es dürfen neben den Kosten für die Nachhilfestunde keine weiteren Kosten geltend gemacht werden. Zu 4) Es darf nur die tatsächlich durchgeführte Lernförderung abgerechnet werden. Nach Erteilung eines Gutscheines wird eine Bestätigung der durchgeführten Stunden angefordert. Es erfolgt keine Vergütung der Fehlstunden. Zu 5) Die Eltern und Schüler/innen ersehen die Höchstbeträge der Lernförderung auf unserer Internetseite bzw. auf dem Formular 2/2a. Es wird ein Gutschein über die max. geförderten Stunden ausgestellt. Ich übersende Ihnen das Formular 2/2a in der Anlage zu Ihrer Information. Die Grundlage für die Vergütungshöhe und die letzte Festlegung der Stundensätze erfolgte im Rahmen von Vergleichen der Stundensätze hier ansässiger Institute. Des Weiteren erfolgten Abfragen und diverse Kommunikation unter den Kommunen, vor allem solcher in vergleichbarer Größenordnung innerhalb NRW, um eine Basis zu ergründen. Ich hoffe, Ihnen insoweit weitergeholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen auch telefonisch zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführungen. Wann wurde letztmals eine Anpassung der Höchstb…
An Kommunalverwaltung Leverkusen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lernförderung BuT [#256793]
Datum
25. August 2022 13:42
An
Kommunalverwaltung Leverkusen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Ausführungen. Wann wurde letztmals eine Anpassung der Höchstbeträge vorgenommen? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256793/

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Kommunalverwaltung Leverkusen
Guten Morgen Herr << Antragsteller:in >>, ich selbst bin erst seit März diesen Jahres in dem Sachgebi…
Von
Kommunalverwaltung Leverkusen
Betreff
AW: Lernförderung BuT [#256793]
Datum
29. August 2022 06:32
Status
Guten Morgen Herr << Antragsteller:in >>, ich selbst bin erst seit März diesen Jahres in dem Sachgebiet Bildung und Teilhabe tätig. Meines Wissens ist 2018 die Berechnung vorgenommen worden, aber der Vergleich mit anderen Kommunen findet fortlaufend statt. Zuletzt wurden im Februar 2022 die Stundensätze verglichen. Mit freundlichen Grüßen