Lernförderung BuT

Bitte lassen Sie mir - sofern es diese gibt - die aktuellen schriftlich getroffenen Vereinbarungen (Rahmenverträge, Kooperationsvereinbarungen, etc.) für
a) Privatpersonen
b) gewerbliche Anbieter
sämtlich in datenschutzkonformer Form als Muster zukommen, aus welchen sich insbesondere die Höhe der Vergütung sowie die Abrechnungsmodalitäten ergeben.

Frage 1) Ist die Höhe der Vergütung abhängig von der Klassenstufe der SchülerInnen?

Frage 2) Ist die Höhe der Vergütung für Gruppenunterricht abhängig von der Gruppengröße?

Frage 3) Dürfen neben den Kosten der Lernförderung weitere Kosten (Personalkosten, Verwaltungskosten, Fahrtkosten der Lehrkräfte, Raumkosten, etc.) geltend gemacht werden?

Frage 4) Darf nur die tatsächlich durchgeführte Lernförderung abgerechnet werden (spitz) oder werden auch Fehlstunden der SchülerInnen vergütet (pauschal)? Gibt es ggf. Unterschiede in der Vergütungshöhe?

Frage 5) Werden die obigen angefragten Informationen auch den Antragstellern (z.B. Eltern, volljährige SchülerInnen) mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Form?

Da die Höhe der Vergütung an die ortsüblichen Preise anzupassen ist, lassen Sie mir bitte noch die entsprechende zuletzt durchgeführte Berechnung zukommen.

Aus dieser sollte ersichtlich sein, welche Daten als Grundlage für die Vergütungshöhe bei gewerblichen Anbietern bzw. für Privatpersonen dienen.

Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die schulischen Leistungen der SchülerInnen. In einer vergleichenden Analyse betrachte ich verschiedene Städte bzw. Kreise in NRW und deren Umsetzung des Bildungspaketes.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landkreis Hochsauerlandkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lernförderung BuT [#256794]
Datum
10. August 2022 08:20
An
Landkreis Hochsauerlandkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte lassen Sie mir - sofern es diese gibt - die aktuellen schriftlich getroffenen Vereinbarungen (Rahmenverträge, Kooperationsvereinbarungen, etc.) für a) Privatpersonen b) gewerbliche Anbieter sämtlich in datenschutzkonformer Form als Muster zukommen, aus welchen sich insbesondere die Höhe der Vergütung sowie die Abrechnungsmodalitäten ergeben. Frage 1) Ist die Höhe der Vergütung abhängig von der Klassenstufe der SchülerInnen? Frage 2) Ist die Höhe der Vergütung für Gruppenunterricht abhängig von der Gruppengröße? Frage 3) Dürfen neben den Kosten der Lernförderung weitere Kosten (Personalkosten, Verwaltungskosten, Fahrtkosten der Lehrkräfte, Raumkosten, etc.) geltend gemacht werden? Frage 4) Darf nur die tatsächlich durchgeführte Lernförderung abgerechnet werden (spitz) oder werden auch Fehlstunden der SchülerInnen vergütet (pauschal)? Gibt es ggf. Unterschiede in der Vergütungshöhe? Frage 5) Werden die obigen angefragten Informationen auch den Antragstellern (z.B. Eltern, volljährige SchülerInnen) mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Form? Da die Höhe der Vergütung an die ortsüblichen Preise anzupassen ist, lassen Sie mir bitte noch die entsprechende zuletzt durchgeführte Berechnung zukommen. Aus dieser sollte ersichtlich sein, welche Daten als Grundlage für die Vergütungshöhe bei gewerblichen Anbietern bzw. für Privatpersonen dienen. Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die schulischen Leistungen der SchülerInnen. In einer vergleichenden Analyse betrachte ich verschiedene Städte bzw. Kreise in NRW und deren Umsetzung des Bildungspaketes.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256794/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Hochsauerlandkreis
Sehr << Antragsteller:in >> die nachstehende Mail ist bei mir eingegangen. Ihre Anfrage wird zuständi…
Von
Landkreis Hochsauerlandkreis
Betreff
Antw: [extern] Lernförderung BuT [#256794]
Datum
10. August 2022 13:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die nachstehende Mail ist bei mir eingegangen. Ihre Anfrage wird zuständigkeitshalber von meinem Fachdienst 51 Jobcenter, Bildung und Teilhabe- (eMail: <<E-Mail-Adresse>>) bearbeitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachrichten, bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die o. g. Kontaktadresse. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Hochsauerlandkreis
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 10.08.2022 beantworte ich wie folgt: Bitte lassen Sie m…
Von
Landkreis Hochsauerlandkreis
Betreff
Antw: [extern] Lernförderung BuT [#256794]
Datum
30. August 2022 15:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 10.08.2022 beantworte ich wie folgt: Bitte lassen Sie mir - sofern es diese gibt - die aktuellen schriftlich getroffenen Vereinbarungen (Rahmenverträge, Kooperationsvereinbarungen, etc.) für a) Privatpersonen b) gewerbliche Anbieter sämtlich in datenschutzkonformer Form als Muster zukommen, aus welchen sich insbesondere die Höhe der Vergütung sowie die Abrechnungsmodalitäten ergeben. Es bestehen keine Vereinbarungen zwischen dem Hochsauerlandkreis und den privaten oder gewerblichen Leistungsanbietern der Lernförderung im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets. Frage 1) Ist die Höhe der Vergütung abhängig von der Klassenstufe der SchülerInnen? Folgende Stundensätze werden grundsätzlich als Kostenobergrenzen für die Leistungskomponente Lernförderung anerkannt: Schüler/in Student/in Lehrer/in o. ä Qualifikation, Institute Einzel/45 Min. Einzel/45 Min. Gruppe/45 Min. Einzel/45 Min. Gruppe/45 Min. Primarstufe 6,00 € 10,00 € 7,50 € 15,00 € 11,25 € Sekundarstufe I 8,00 € 12,50 € 9,50 € 17,50 € 13,25 € Sekundarstufe II 10,00 € 15,00 € 11,25 € 20,00 € 15,00 € Frage 2) Ist die Höhe der Vergütung für Gruppenunterricht abhängig von der Gruppengröße? Die Höhe der Vergütung für Gruppenunterricht ist unabhängig von der Gruppengröße. Frage 3) Dürfen neben den Kosten der Lernförderung weitere Kosten (Personalkosten, Verwaltungskosten, Fahrtkosten der Lehrkräfte, Raumkosten, etc.) geltend gemacht werden? Neben den Kosten der Lernförderung können keine weiteren Kosten geltend gemacht werden. Frage 4) Darf nur die tatsächlich durchgeführte Lernförderung abgerechnet werden (spitz) oder werden auch Fehlstunden der SchülerInnen vergütet (pauschal)? Gibt es ggf. Unterschiede in der Vergütungshöhe? Es werden nur die tatsächlich durchgeführten Lernförderstunden durch das Jobcenter abgerechnet. Frage 5) Werden die obigen angefragten Informationen auch den Antragstellern (z.B. Eltern, volljährige SchülerInnen) mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Form? BuT-Leistungsberechtigte werden in Beratungsgesprächen bei der Antragstellung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Jobcenter über die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets und deren Fördervoraussetzungen/-möglichkeiten informiert. Darüber hinaus werden die Leistungsberechtigten im konkreten Bedarfsfall in den Schulen durch die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, das Schulsekretariat und/oder die Lehrkräfte über die Modalitäten der Leistungsgewährung informiert und bei der Bedarfsanzeige unterstützt. Da die Höhe der Vergütung an die ortsüblichen Preise anzupassen ist, lassen Sie mir bitte noch die entsprechende zuletzt durchgeführte Berechnung zukommen. Aus dieser sollte ersichtlich sein, welche Daten als Grundlage für die Vergütungshöhe bei gewerblichen Anbietern bzw. für Privatpersonen dienen. Die Kostenobergrenze wurde auf Grundlage eingereichter Angebote, Rechnungen sowie der Preisrecherche örtlicher kommerzieller Leistungsangebote im Internet bestimmt und in den Folgejahren stichprobenartig überprüft. Im Rahmen der oben genannten Kostenobergrenzen wird der Lernförderbedarf im Hochsauerlandkreis durch schulnahe Angebote, sowie durch private und kommerzielle Leistungsanbieter sichergestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Information. Die Stundenhöchstsätze scheinen sich zum einen a…
An Landkreis Hochsauerlandkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: [extern] Lernförderung BuT [#256794]
Datum
30. August 2022 17:21
An
Landkreis Hochsauerlandkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Information. Die Stundenhöchstsätze scheinen sich zum einen auf die Qualifikation der Lehrkraft und zum anderen auf die Klassenstufe der SchülerInnen zu beziehen, so dass eine tabellarische Übersicht wünschenswert wäre. Andernfalls erläutern Sie bitte kurz die Lesweise ihrer Auflistung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256794/
Landkreis Hochsauerlandkreis
Sehr << Antragsteller:in >> bei meiner E-Mail vom 30.08.2022 wurde offensichtlich bei der Antwort zur…
Von
Landkreis Hochsauerlandkreis
Betreff
Antw: [extern] AW: Antw: [extern] Lernförderung BuT [#256794]
Datum
31. August 2022 08:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bei meiner E-Mail vom 30.08.2022 wurde offensichtlich bei der Antwort zur Frage 1 die Tabellenformatierung nicht richtig übertragen. Ich schicke Sie Ihnen daher noch einmal in einem anderen Format. Frage 1) Ist die Höhe der Vergütung abhängig von der Klassenstufe der SchülerInnen? Folgende Stundensätze werden grundsätzlich als Kostenobergrenzen für die Leistungskomponente Lernförderung anerkannt: Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Hochsauerlandkreis
Sehr << Antragsteller:in >> da die Tabelle auch als Bilddatei per E-Mail nicht übertragen wurde, füge…
Von
Landkreis Hochsauerlandkreis
Betreff
Antw: [extern] AW: Antw: [extern] Lernförderung BuT [#256794]
Datum
31. August 2022 08:59
Status
Sehr << Antragsteller:in >> da die Tabelle auch als Bilddatei per E-Mail nicht übertragen wurde, füge ich Sie als PDF-Dockument bei. Mir freeundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, leider fehlt der Anhang Ihrer Antwort. Sie können die Datei mit der Tabelle gern …
An Landkreis Hochsauerlandkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: [extern] AW: Antw: [extern] Lernförderung BuT [#256794]
Datum
31. August 2022 09:00
An
Landkreis Hochsauerlandkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider fehlt der Anhang Ihrer Antwort. Sie können die Datei mit der Tabelle gern auch anhängen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256794/

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, nun hat alles geklappt. Mit freundlichen Grüßen << Antragstell…
An Landkreis Hochsauerlandkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: [extern] AW: Antw: [extern] Lernförderung BuT [#256794]
Datum
31. August 2022 09:01
An
Landkreis Hochsauerlandkreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank, nun hat alles geklappt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256794/