Lernförderung BuT

Bitte lassen Sie mir die aktuellen schriftlich getroffenen Vereinbarungen (Rahmenverträge, Kooperationsvereinbarungen, etc.) für
a) Privatpersonen
b) gewerbliche Anbieter
sämtlich in datenschutzkonformer Form zukommen, aus welchen sich insbesondere die Höhe der Vergütung sowie die Abrechnungsmodalitäten ergeben.

Frage 1) Ist die Höhe der Vergütung abhängig von der Klassenstufe der SchülerInnen?

Frage 2) Ist die Höhe der Vergütung für Gruppenunterricht abhängig von der Gruppengröße?

Frage 3) Dürfen neben den Kosten der Lernförderung weitere Kosten (Personalkosten, Verwaltungskosten, Fahrtkosten der Lehrkräfte, Raumkosten, etc.) geltend gemacht werden?

Frage 4) Darf nur die tatsächlich durchgeführte Lernförderung abgerechnet werden oder werden auch Fehlstunden der SchülerInnen vergütet? Gibt es ggf. Unterschiede in der Vergütungshöhe?

Frage 5) Werden die obigen angefragten Informationen auch den Antragstellern (z.B. Eltern, volljährige SchülerInnen) mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Form?

Da die Höhe der Vergütung an die ortsüblichen Preise anzupassen ist, lassen Sie mir bitte noch die entsprechende zuletzt durchgeführte Berechnung zukommen.

Aus dieser sollte ersichtlich sein, welche Daten als Grundlage für die Vergütungshöhe bei gewerblichen Anbietern bzw. für Privatpersonen dienen.

Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die schulischen Leistungen der SchülerInnen. In einer vergleichenden Analyse betrachte ich verschiedene Städte bzw. Kreise in NRW und deren Umsetzung des Bildungspaketes.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. August 2022
  • Frist
    13. September 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lernförderung BuT [#256786]
Datum
10. August 2022 08:10
An
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte lassen Sie mir die aktuellen schriftlich getroffenen Vereinbarungen (Rahmenverträge, Kooperationsvereinbarungen, etc.) für a) Privatpersonen b) gewerbliche Anbieter sämtlich in datenschutzkonformer Form zukommen, aus welchen sich insbesondere die Höhe der Vergütung sowie die Abrechnungsmodalitäten ergeben. Frage 1) Ist die Höhe der Vergütung abhängig von der Klassenstufe der SchülerInnen? Frage 2) Ist die Höhe der Vergütung für Gruppenunterricht abhängig von der Gruppengröße? Frage 3) Dürfen neben den Kosten der Lernförderung weitere Kosten (Personalkosten, Verwaltungskosten, Fahrtkosten der Lehrkräfte, Raumkosten, etc.) geltend gemacht werden? Frage 4) Darf nur die tatsächlich durchgeführte Lernförderung abgerechnet werden oder werden auch Fehlstunden der SchülerInnen vergütet? Gibt es ggf. Unterschiede in der Vergütungshöhe? Frage 5) Werden die obigen angefragten Informationen auch den Antragstellern (z.B. Eltern, volljährige SchülerInnen) mitgeteilt? Wenn ja, in welcher Form? Da die Höhe der Vergütung an die ortsüblichen Preise anzupassen ist, lassen Sie mir bitte noch die entsprechende zuletzt durchgeführte Berechnung zukommen. Aus dieser sollte ersichtlich sein, welche Daten als Grundlage für die Vergütungshöhe bei gewerblichen Anbietern bzw. für Privatpersonen dienen. Die Anfrage erfolgt vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die schulischen Leistungen der SchülerInnen. In einer vergleichenden Analyse betrachte ich verschiedene Städte bzw. Kreise in NRW und deren Umsetzung des Bildungspaketes.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256786/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Sehr << Antragsteller:in >> wie ich Ihnen mit meiner E-Mail vom 01.08.2022 bereits mitgeteilt habe, s…
Von
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Betreff
Antw: Wtrlt: Lernförderung BuT [#256786]
Datum
15. August 2022 08:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wie ich Ihnen mit meiner E-Mail vom 01.08.2022 bereits mitgeteilt habe, schließt das Jobcenter des Ennepe-Ruhr-Kreises weder mit gewerblichen Anbietern noch mit Privatpersonen schriftliche Vereinbarungen wie Rahmenverträge, Kooperationsvereinbarungen etc. ab. Eine Übersendung derartiger Vereinbarungen ist daher nicht möglich. Zu Ihren weiteren Fragen: 1. Nein, die Höher der Vergütung ist unabhängig von den Klassenstufen der SchülerInnen. 2. Nein, die Höhe der Vergütung für Gruppenunterricht ist unabhängig von der Gruppengröße. 3. Nein, es wird ein Pauschalbetrag für die Lernförderung gewährt. Eine weitergehende Kostenübernahme findet nicht statt. 4. Nur die tatsächlich durchgeführte Lernförderung darf abgerechnet werden. Etwaige Fehlstunden werden nicht vergütet. 5,. Ja, grundsätzlich schriftlich oder telefonisch unter Beachtung des Datenschutzes gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Aufgrund der derzeitigen Inflationsrate sowie der aktuellen und allgemeinen Preiserhöhungen befindet sich das Jobcenter des Ennepe-Ruhr-Kreises aktuell in der Erstellungsphase einer neuer Preiskalkulation im Bereich der Lernförderung, daher kann Ihnen keine Berechnung zukommen gelassen werden. Für weitergehende Informationen möchte ich Sie auf den Downloadbereich des Bildungs- und Teilhabepakets des Jobcenters des Ennepe-Ruhr-Kreises verweisen. Hier befinden sich explizit für Leistungsanbieter weitere Informationen, Anträge sowie Abrechnungsbögen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die bereitgestellten Informationen. Wann wurden die Höchstbeträge…
An Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Lernförderung BuT [#256786]
Datum
25. August 2022 13:59
An
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die bereitgestellten Informationen. Wann wurden die Höchstbeträge (z.B. 20 EUR bei Instituten) letztmalig angepasst? Welche Berechnungsgrundlage lag dieser Anpassung zugrunde? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256786 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256786/
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin vom 18.08.2022 bis zum 26.08.2022 nicht im Haus und kann Ihre E-Mail nich…
Von
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Betreff
Antw: AW: Antw: Wtrlt: Lernförderung BuT [#256786] (Abwesendheit)
Datum
25. August 2022 13:59
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin vom 18.08.2022 bis zum 26.08.2022 nicht im Haus und kann Ihre E-Mail nicht persönlich beantworten. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. Eine Bearbeitung erfolgt schnellstmöglich nach meiner Rückkehr. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an Herrn Kleineberg (Telefon: 02336/933975, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>). Mit freundlichen Grüßen

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Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Sehr << Antragsteller:in >> die letzte Anpassung der Beträge erfolgte im Jahr 2014. Wie bereits mitge…
Von
Ennepe-Ruhr-Kreis Kreisverwaltung
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Lernförderung BuT [#256786]
Datum
6. September 2022 14:40
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die letzte Anpassung der Beträge erfolgte im Jahr 2014. Wie bereits mitgeteilt, erfolgt derzeit eine Aktualisierung/ Überprüfung der übernahmefähigen (Höchst-)Kosten. Der Durchschnitt der Stundensätze der anerkannten Nachhilfeinstitute stellt dabei die maßgebliche Berechnungsgrundlage dar. Mit freundlichen Grüßen