Lesegeräte für den elektronischen Personalausweis

Anfrage an: Bundesdruckerei GmbH

Ich beginne mit Hintergrundinformationen zu meinen Fragen, die aus der Quelle des BSI stammen, und die im folgenden als Zitat in Anführungszeichen eingefügt sind.

"Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestätigt, dass es von einem IT-Sicherheitsforscher auf eine vermeintliche Schwachstelle im eID-System hingewiesen wurde.

Aus Sicht des BSI sind grundlegende Sicherheitsmaßnahmen der Anwenderinnen und Anwender ausreichend, um einen erfolgreichen Angriff unmöglich zu machen. Dazu zählen die Verwendung aktueller Soft- und Firmware und die Verwendung legitimer Apps aus vertrauenswürdigen Quellen.

https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2024/240216_Hinweis-auf-eID-Schwachstelle.html ".

Vor diesem Hintergrund lauten meine Fragen an Sie wie folgt.

Kann die Bundesdruckerei aktuell den Bürgern ein Endgerät bereitstellen, welches die im obigen Zitat vom BSI genannten Anforderungen an ein sicheres Endgerät erfüllt?

Kann die Bundesdruckerei aktuell den Bürgern ein Endgerät bereitstellen, welches die im obigen Zitat vom BSI genannten Anforderungen an ein sicheres Endgerät erfüllt, und im Sinne der digitalen Souveränität in Deutschland gefertigt wurde?

Bestehen seitens der Bundesdruckerei Pläne für die Entwicklung und Einführung eines Endgeräts, welches die vom BSI genannten Anforderungen an ein sicheres Endgerät erfüllt, und im Sinne der digitalen Souveränität in Deutschland gefertigt wurde?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Februar 2024
  • Frist
    21. März 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich beginne mit Hintergrundinformatio…
An Bundesdruckerei GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lesegeräte für den elektronischen Personalausweis [#300418]
Datum
17. Februar 2024 23:59
An
Bundesdruckerei GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich beginne mit Hintergrundinformationen zu meinen Fragen, die aus der Quelle des BSI stammen, und die im folgenden als Zitat in Anführungszeichen eingefügt sind. "Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestätigt, dass es von einem IT-Sicherheitsforscher auf eine vermeintliche Schwachstelle im eID-System hingewiesen wurde. Aus Sicht des BSI sind grundlegende Sicherheitsmaßnahmen der Anwenderinnen und Anwender ausreichend, um einen erfolgreichen Angriff unmöglich zu machen. Dazu zählen die Verwendung aktueller Soft- und Firmware und die Verwendung legitimer Apps aus vertrauenswürdigen Quellen. https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2024/240216_Hinweis-auf-eID-Schwachstelle.html ". Vor diesem Hintergrund lauten meine Fragen an Sie wie folgt. Kann die Bundesdruckerei aktuell den Bürgern ein Endgerät bereitstellen, welches die im obigen Zitat vom BSI genannten Anforderungen an ein sicheres Endgerät erfüllt? Kann die Bundesdruckerei aktuell den Bürgern ein Endgerät bereitstellen, welches die im obigen Zitat vom BSI genannten Anforderungen an ein sicheres Endgerät erfüllt, und im Sinne der digitalen Souveränität in Deutschland gefertigt wurde? Bestehen seitens der Bundesdruckerei Pläne für die Entwicklung und Einführung eines Endgeräts, welches die vom BSI genannten Anforderungen an ein sicheres Endgerät erfüllt, und im Sinne der digitalen Souveränität in Deutschland gefertigt wurde?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300418 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300418/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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