Letzin-Siedlung

Warum und seit wann ist die Gemeinde Letzin-Siedlung eine geschlossene Ortschaft wie z.B. Neubrandenburg? Wie viele Einwohner und Häuser hat diese Siedlung und wie groß ist die Entfernung zwischen Siedlungseingangs- und Siedlungsausgangschild? Welche besondere Sicherheitsgefährdung unterliegen die Siedlungsbewohnerinnen und Siedlungsbewohner, so dass der Einsatz eines Dauerblitzgerätes vom Typ Poliscan FM1 gerechtfertigt ist? Warum wird diese Messeinrichtung getarnt und automatisch betrieben? Letzte Frage: Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen dieser Messeinrichtung und wie werden diese verteilt?

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Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Oktober 2023
  • Frist
    14. November 2023
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Wolfgang Fischer
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Wolfgang Fischer
Betreff
Letzin-Siedlung [#289939]
Datum
10. Oktober 2023 18:33
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum und seit wann ist die Gemeinde Letzin-Siedlung eine geschlossene Ortschaft wie z.B. Neubrandenburg? Wie viele Einwohner und Häuser hat diese Siedlung und wie groß ist die Entfernung zwischen Siedlungseingangs- und Siedlungsausgangschild? Welche besondere Sicherheitsgefährdung unterliegen die Siedlungsbewohnerinnen und Siedlungsbewohner, so dass der Einsatz eines Dauerblitzgerätes vom Typ Poliscan FM1 gerechtfertigt ist? Warum wird diese Messeinrichtung getarnt und automatisch betrieben? Letzte Frage: Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen dieser Messeinrichtung und wie werden diese verteilt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Fischer Anfragenr: 289939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289939/ Postanschrift Wolfgang Fischer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Fischer
Wolfgang Fischer
Letzin-Siedlung [#289939]
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Wolfgang Fischer
Via
Fax
Betreff
Letzin-Siedlung [#289939]
Datum
10. Oktober 2023 18:35
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
25,9 KB
Wolfgang Fischer
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Letzin-Siedlung“ vom 10.10.2023 (#289939) wurde von Ihnen nicht in…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
Wolfgang Fischer
Betreff
AW: Letzin-Siedlung [#289939]
Datum
14. November 2023 07:04
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Letzin-Siedlung“ vom 10.10.2023 (#289939) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Es ist kein guter Stil als SPD-Minister auf Helmut Kohl zu machen und die Anfrage aussitzen zu wollen. Beim aktuellen Sinkflug der SPD-MV würde ich besser alle Anfragen im gesetzten Zeitrahmen beantworten, um nicht schuld am Machtverlust zu sein. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Fischer

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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Rückmeldung IFG M-V Sehr geehrter Herr Fischer, dankend haben wir Ihre Mail vom 10.10.2023 und 14.11.2023 erhalte…
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Sehr geehrter Herr Fischer, dankend haben wir Ihre Mail vom 10.10.2023 und 14.11.2023 erhalten. Der Eingang per Fax/per Post ist für einen IFG Antrag verpflichtend. Hiermit teilen wir Ihnen mit, dass wir Ihren IFG Antrag per Fax/per Post am 10.11.2023 erhalten haben. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihres IFG-Antrages noch Zeit benötigt. Ihr IFG-Antrag wurde am 13.11.2023 in Abteilung 4 weitergegeben und wird nun schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen