Letzte Prüfung Trinkwasser im Objekt Pit-Stop Hotel, Graf-Adolf-Straße 39, 40210 Düsseldorf

Das Ergebnis der letzten (jährlichen) Trinkwasserkontrolle im Objekt Pit-Stop Hotel, Graf-Adolf-Straße 39, 40210 Düsseldorf

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juli 2023
  • Frist
    19. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da…
An Gesundheitsamt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Letzte Prüfung Trinkwasser im Objekt Pit-Stop Hotel, Graf-Adolf-Straße 39, 40210 Düsseldorf [#284067]
Datum
17. Juli 2023 09:40
An
Gesundheitsamt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Ergebnis der letzten (jährlichen) Trinkwasserkontrolle im Objekt Pit-Stop Hotel, Graf-Adolf-Straße 39, 40210 Düsseldorf
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284067/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gesundheitsamt Düsseldorf
Antwort Anfrage 284067 Pit Stop Hotel Graf-Adolf-Straße 39, 40210 Düsseldorf Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Gesundheitsamt Düsseldorf
Betreff
Antwort Anfrage 284067 Pit Stop Hotel Graf-Adolf-Straße 39, 40210 Düsseldorf
Datum
18. August 2023 10:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Den von ihnen gestellten Antrag können wir nicht nachkommen. Gemäß § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW hat jede natürliche Person Anspruch auf Erhalt von Informationen in Schrift-, Bild-, Ton- oder Datenverarbeitungsform oder auf sonstigen Informationsträgern vorhandene Informationen, die im dienstlichen Zusammenhang erlangt wurden. Dieses Gesetz gilt gemäß § 2 auch für die Verwaltungstätigkeit von Behörden, es sei denn, durch die Bekanntgabe der Information würde der Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens, eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, eines Disziplinarverfahrens oder der Erfolg einer bevorstehenden behördlichen Maßnahme erheblich beeinträchtigt. Laut § 1 Umweltinformationsgesetz NRW ist das UIG NRW anwendbar, wenn es um den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie um die Verbreitung dieser Umweltinformationen geht. Durch das Verbraucherinformationsgesetz erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen, es sei denn, durch das Bekanntgeben der Informationen würden personenbezogene Daten offenbart und dadurch Interessen der Betroffenen erheblich negativ beeinträchtigt. Der Betreiber hat nach § 52 der TrinkwV 2023 die Pflicht, Information der Verbraucher bei Überschreitungen von Grenzwerten, Höchstwerten, Anforderungen, Parameterwerten oder Erreichen des technischen Maßnahmenwerts Sie erhalten damit die gewünschte Information direkt von Betreiber des Hotels. Mit freundlichen Grüßen