Letzte Überprüfung von Garzweiler II und RWE Power AG - 911 SD 001/23

das Datum der letzten Prüfung,
ob die RWE Power AG als Betreiberin des Tagebaus Garzeiler II
die durch NRW Landesgesetz (Hauptbetriebsplan)
vorgeschriebene 400m Linie
zwischen erstem Baum des Hambacher Forstes und Tagebauabbruchkante einhält.

Da es sich bei Bergbau um eine den Ländern zugewiesene Aufgabe handelt,
und der Hauptbetriebsplan des Tagebau Garzweiler II NRW Landesgesetz ist,
geht der Antragsteller davon aus, dass die Geobasis NRW,
hilfsweise das Innenministerium zuständig ist.

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  • Datum
    28. Oktober 2023
  • Frist
    1. Dezember 2023
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Betreff
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Datum
28. Oktober 2023 07:12
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: da…
An Geschäftsstelle IMA GDI.NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Letzte Überprüfung von Garzweiler II und RWE Power AG - 911 SD 001/23 [#291167]
Datum
28. Oktober 2023 12:17
An
Geschäftsstelle IMA GDI.NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Datum der letzten Prüfung, ob die RWE Power AG als Betreiberin des Tagebaus Garzeiler II die durch NRW Landesgesetz (Hauptbetriebsplan) vorgeschriebene 400m Linie zwischen erstem Baum des Hambacher Forstes und Tagebauabbruchkante einhält. Da es sich bei Bergbau um eine den Ländern zugewiesene Aufgabe handelt, und der Hauptbetriebsplan des Tagebau Garzweiler II NRW Landesgesetz ist, geht der Antragsteller davon aus, dass die Geobasis NRW, hilfsweise das Innenministerium zuständig ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291167 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291167/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Geschäftsstelle IMA GDI.NRW
Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre Frage ist die Bezirksregierung Köln nicht zuständig, ich habe Ihr…
Von
Geschäftsstelle IMA GDI.NRW
Betreff
WG: Letzte Überprüfung von Garzweiler II und RWE Power AG - 911 SD 001/23 [#291167]
Datum
6. November 2023 09:49
Status
Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre Frage ist die Bezirksregierung Köln nicht zuständig, ich habe Ihre Anfrage wunschgemäß an die zuständige Behörde, die Bezirksregierung Arnsberg in ihrer Funktion als Bergbehörde, weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen