Letzte Überprüfung von Garzweiler II und RWE Power AG - 911 SD 001/23

das Datum der letzten Prüfung,
ob die RWE Power AG als Betreiberin des Tagebaus Garzeiler II
die durch NRW Landesgesetz (Hauptbetriebsplan)
vorgeschriebene 400m Linie
zwischen erstem Baum des Hambacher Forstes und Tagebauabbruchkante einhält.

Da es sich bei Bergbau um eine den Ländern zugewiesene Aufgabe handelt,
und der Hauptbetriebsplan des Tagebau Garzweiler II NRW Landesgesetz ist,
geht der Antragsteller davon aus, dass auch hier die Vollzugsbehörde
die örtliche Kreisverwaltungsbehörde, die Bezirksregierung Arnsberg, ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Oktober 2023
  • Frist
    1. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: da…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Letzte Überprüfung von Garzweiler II und RWE Power AG - 911 SD 001/23 [#291170]
Datum
28. Oktober 2023 07:11
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Datum der letzten Prüfung, ob die RWE Power AG als Betreiberin des Tagebaus Garzeiler II die durch NRW Landesgesetz (Hauptbetriebsplan) vorgeschriebene 400m Linie zwischen erstem Baum des Hambacher Forstes und Tagebauabbruchkante einhält. Da es sich bei Bergbau um eine den Ländern zugewiesene Aufgabe handelt, und der Hauptbetriebsplan des Tagebau Garzweiler II NRW Landesgesetz ist, geht der Antragsteller davon aus, dass auch hier die Vollzugsbehörde die örtliche Kreisverwaltungsbehörde, die Bezirksregierung Arnsberg, ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291170/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksregierung Arnsberg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 28.10.2023 kann ich wie folgt beantworten: Die in der Le…
Von
Bezirksregierung Arnsberg
Betreff
AW: Letzte Überprüfung von Garzweiler II und RWE Power AG - 911 SD 001/23
Datum
24. November 2023 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 28.10.2023 kann ich wie folgt beantworten: Die in der Leitentscheidung vom 19.09.2023 genannten Mindestabstände von 400 m beziehen sich auf die Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Berverath, Ober- und Unterwestrich, Wanlo und Titz-Jackerath sowie die Feldhöfe Eggeratherhof, Roitzerhof und Weyerhof (siehe Entscheidungssatz 1). Der Hambacher Forst grenzt an den Tagebau Hambach. Gemäß der Leitentscheidung vom 23.03.2021 soll der Abstand zwischen dem Hambacher Forst und dem Tagebau Hambach 50 m betragen (siehe Erläuterungstext zum Entscheidungssatz 6). Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, damit sehe ich die Anfrage als beantwortet an Hochachtungsvoll Anfragenr: 291170 Antwort an: <…
An Bezirksregierung Arnsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Letzte Überprüfung von Garzweiler II und RWE Power AG - 911 SD 001/23 [#291170]
Datum
27. November 2023 08:54
An
Bezirksregierung Arnsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, damit sehe ich die Anfrage als beantwortet an Hochachtungsvoll Anfragenr: 291170 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291170/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>