Letzter Kontrollbericht zu HAWESTA- Feinkost, Hans Westphal GmbH & Co. KG, Lübeck

1. Wann hat die letzte lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfung im folgenden Betrieb stattgefunden:
HAWESTA- Feinkost, Hans Westphal GmbH & Co. KG - SH-EFB 009
Mecklenburger Straße 140
23568 Lübeck

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. März 2023
  • Frist
    3. Mai 2023
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Falco Hirsch
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann hat die letzte lebensmittelre…
An Hansestadt Lübeck - Gesundheits- und Verbraucherschutz Details
Von
Falco Hirsch
Betreff
Letzter Kontrollbericht zu HAWESTA- Feinkost, Hans Westphal GmbH & Co. KG, Lübeck [#274459]
Datum
31. März 2023 13:39
An
Hansestadt Lübeck - Gesundheits- und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann hat die letzte lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfung im folgenden Betrieb stattgefunden: HAWESTA- Feinkost, Hans Westphal GmbH & Co. KG - SH-EFB 009 Mecklenburger Straße 140 23568 Lübeck 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Falco Hirsch Anfragenr: 274459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274459/
Mit freundlichen Grüßen Falco Hirsch

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Hansestadt Lübeck - Gesundheits- und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Hirsch, mit E-Mail vom 31.03.2023 stellten Sie einen Antrag auf Informationsgewährung nach IZG …
Von
Hansestadt Lübeck - Gesundheits- und Verbraucherschutz
Betreff
Letzter Kontrollbericht zu HAWESTA- Feinkost, Hans Westphal GmbH & Co. KG, Lübeck [#274459]
Datum
14. April 2023 16:24
Status
Warte auf Antwort
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3,8 KB


Sehr geehrter Herr Hirsch, mit E-Mail vom 31.03.2023 stellten Sie einen Antrag auf Informationsgewährung nach IZG und VIG. Auszugsweise heißt es in der Mail: 1. Wann hat die letzte lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfung im folgenden Betrieb stattgefunden: HAWESTA- Feinkost, Hans Westphal GmbH & Co. KG - SH-EFB 009 Mecklenburger Straße 140 23568 Lübeck 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Gemäß § 4 (1) Verbraucherinformationsgesetz (VIG) (1) muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Ferner soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Ich bitte Sie daher Ihre vollständige Anschrift nachzureichen. Darüberhinaus haben Sie in Ihrem Antrag der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an einen Dritten ausdrücklich widersprochen. Nach § 11 LDSG SH steht Ihnen jedoch kein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 der DSGVO zu, da eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Nach § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG hat die informationspflichtige Behörde einem zu beteiligenden Dritten auf dessen Nachfrage Namen und Anschrift des Antragstellers offen zu legen. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Zudem verarbeiten auch wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/gesundheit-verbraucherschutz/verbraucherschutz/Service/Datenschutz/documents/Ds_Antrag_Vig_Wsp.html Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen