LG M II 5310E-101/2020 Zellentüre im Amtsgericht Ebersberg

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sehr << Name removed >>

bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 02.03.2020 möchte ich gerne von Ihnen als zuständigen Aufsichtsbeamten der Bayerischen Justizverwaltung wissen, was denn bei der durch Sie angekündigten Prüfung des Amtsgerichts Ebersberg wie eine Informationstafel den historischen Kontext der ausgestellten Zellentür verdeutlichen könnte, als Ergebnis in die Tat umgesetzt wurde oder wird und wann das passiert.

Übrigens bestreitet selbst das Bundesverfassungsgericht die Beteiligung von Dr. Joseph Wintrich am Holocaust am Amtsgericht Ebersberg nicht mehr und hat wegen der Ebersberger Nazisau Dr. Wintrich und den anderen Nazirichtern ein Forschungsprojekt über seine Nazivergangenheit an das Institut für Zeitgeschichte in München vergeben:

https://www.google.com/amp/s/m.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/ns-vergangenheit-von-richtern-des-bundesverfassungsgerichts-16902031.amp.html

Ich bitte Sie um eine zeitnahe Antwort.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. September 2020
  • Frist
    16. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrtAntrag…
An Landgericht München II Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LG M II 5310E-101/2020 Zellentüre im Amtsgericht Ebersberg [#197033]
Datum
12. September 2020 21:53
An
Landgericht München II
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrtAntragsteller/in bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 02.03.2020 möchte ich gerne von Ihnen als zuständigen Aufsichtsbeamten der Bayerischen Justizverwaltung wissen, was denn bei der durch Sie angekündigten Prüfung des Amtsgerichts Ebersberg wie eine Informationstafel den historischen Kontext der ausgestellten Zellentür verdeutlichen könnte, als Ergebnis in die Tat umgesetzt wurde oder wird und wann das passiert. Übrigens bestreitet selbst das Bundesverfassungsgericht die Beteiligung von Dr. Joseph Wintrich am Holocaust am Amtsgericht Ebersberg nicht mehr und hat wegen der Ebersberger Nazisau Dr. Wintrich und den anderen Nazirichtern ein Forschungsprojekt über seine Nazivergangenheit an das Institut für Zeitgeschichte in München vergeben: https://www.google.com/amp/s/m.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/ns-vergangenheit-von-richtern-des-bundesverfassungsgerichts-16902031.amp.html Ich bitte Sie um eine zeitnahe Antwort. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197033/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „LG M II 5310E-101/2020 Zellentüre im Amtsgericht…
An Landgericht München II Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: LG M II 5310E-101/2020 Zellentüre im Amtsgericht Ebersberg [#197033]
Datum
19. Oktober 2020 22:17
An
Landgericht München II
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „LG M II 5310E-101/2020 Zellentüre im Amtsgericht Ebersberg“ vom 12.09.2020 (#197033) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197033 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197033/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landgericht München II
Zellentüre im Amtsgericht Ebersberg Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre e-mail-Anfrage kann ich Ihnen mitteilen,…
Von
Landgericht München II
Via
Briefpost
Betreff
Zellentüre im Amtsgericht Ebersberg
Datum
21. Oktober 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre e-mail-Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass die angesprochene Prüfung und Umsetzung noch nicht abgeschlossen werden konnte. Die erforderlichen Maßnahmen sind jedoch in die Wege geleitet. Ich bitte um Verständnis, dass ich im Hinblick auf die sonstige allgemeine Geschäftslast keine weiteren Auskünftig erteilen kann. Mit freundlichen Grüßen