LG Oldenburg MMR 2023, 788 Rn. 23
das Urteil LG Oldenburg MMR 2023, 788 Rn. 23.
Das NDR-Format StrgF hat das Urteil in ihrem Quellendokument erwähnt:
"Es gibt auch Urteile bei denen gegensätzlich entschieden wurde: Danach genügt das Speichern im Spam-Ordner nicht (LG Oldenburg MMR 2023, 788 Rn. 23), denn der durchschnittliche Adressat prüfe seinen Spam-Ordner nicht regelmäßig, sodass nach normalem Gang der Dinge auch nicht damit gerechnet werden kann, dass er in nächster Zeit Kenntnis von dem Inhalt der Mail erlange." [1].
# Quellen
[1] https://docs.google.com/document/d/11ukSPtaR9PO1BrOPb_tQPrSL9fQzD4ZJnhAr1ZahaPo/edit
Anfrage abgelehnt
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Datum16. Januar 2024
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20. Februar 2024
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