Lichtsignalanlagen

Eine Liste/Übersicht, sofern vorhanden, der Lichtsignalanlagen in Hamburg, die dieses Jahr modernisiert werden sollen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Hamburg Verkehrsanlagen GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lichtsignalanlagen [#299222]
Datum
4. Februar 2024 18:47
An
Hamburg Verkehrsanlagen GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Eine Liste/Übersicht, sofern vorhanden, der Lichtsignalanlagen in Hamburg, die dieses Jahr modernisiert werden sollen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299222/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hamburg Verkehrsanlagen GmbH
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir zuständigkeitshalber zur weiteren B…
Von
Hamburg Verkehrsanlagen GmbH
Betreff
AW: Lichtsignalanlagen [#299222]
Datum
14. Februar 2024 15:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung und Beantwortung an den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) weitergeleitet haben (hier bereits informativ im Cc). Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgisc…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Lichtsignalanlagen [#299222]
Datum
26. Februar 2024 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Funktion als Koordinierungsstelle für die Umsetzung des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) im Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) melde ich mich heute bei Ihnen. Sie hatten am 04.02.2024 mit Ihrer Anfrage #299222 den Antrag auf Auskunftspflicht gestellt. Dies ist ein Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Danach hat jede Person nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen vorliegenden Informationen der auskunftspflichtigen Stellen (§ 1 Abs. 2 HmbTG). Auskunftspflicht ist die Pflicht, Informationen auf Antrag nach Maßgabe dieses Gesetzes zugänglich zu machen (§ 2 Abs. 7 HmbTG). Der LSBG ist eine auskunftspflichtige Stelle (§ 2 Abs. 5 HmbTG). Eine von Ihnen angefragte Liste der geplanten Modernisierungen an den Lichtsignalanlagen gibt es nicht. Wir können Ihnen entsprechend keine Unterlagen zur Verfügung stellen. Gemäß § 13 Abs. 4 HmbTG werden für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Gebühren, Zinsen und Auslagen nach dem Gebührengesetz (GebG) vom 05. März 1986 (HmbGVBl. S. 37) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) vom 05. November 2013 (HmbGVBl. S. 456) in der jeweils geltenden Fassung erhoben. - Im vorliegenden Fall entstehen Ihnen keine Gebühren für die obige Auskunft. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich bei Ihnen für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lichtsignalanlagen [#299222]
Datum
26. Februar 2024 14:40
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich bei Ihnen für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299222/