Lichtverschmutzung in Köln

Gibt es Erhebungen zum Ausmaß der Lichtverschmutzung in Köln? Wenn ja, bitte ich um Zusendung der Ergebnisse.
Gibt es einen Aktionsplan oder Maßnahmenkatalog der Stadt Köln zur Reduzierung der Lichtverschmutzung durch öffentliche, gewerbliche und private Verursacher? Wenn ja, bitte ich um Zusendung der entsprechenden Unterlagen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Januar 2019
  • Frist
    26. Februar 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lichtverschmutzung in Köln [#48676]
Datum
23. Januar 2019 15:08
An
Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es Erhebungen zum Ausmaß der Lichtverschmutzung in Köln? Wenn ja, bitte ich um Zusendung der Ergebnisse. Gibt es einen Aktionsplan oder Maßnahmenkatalog der Stadt Köln zur Reduzierung der Lichtverschmutzung durch öffentliche, gewerbliche und private Verursacher? Wenn ja, bitte ich um Zusendung der entsprechenden Unterlagen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Zuständigkeitsha…
Von
Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Betreff
AW: Lichtverschmutzung in Köln [#48676]
Datum
30. Januar 2019 13:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Zuständigkeitshalber leite ich Ihre Anfrage an das Umwelt- und Verbraucherschutzamt weiter. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Bei Rückfragen erreichen Sie das Amt unter <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG auf Zusendun…
Von
Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Betreff
2019-01-31 Lichtverschmutzung in Köln [#48676]
Datum
31. Januar 2019 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.jpg
2,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG auf Zusendung von Unterlagen zu den Fragestellungen: A. Gibt es Erhebungen zum Ausmaß der Lichtverschmutzung in Köln? B. Gibt es einen Aktionsplan oder Maßnahmenkatalog der Stadt Köln zur Reduzierung der Lichtverschmutzung durch öffentliche, gewerbliche und private Verursacher? teile ich Ihnen mit, dass weder aktuelle Erhebungen zum Ausmaß der Lichtverschmutzung, noch ein Aktionsplan oder ein Maßnahmenkatalog zur Reduzierung der Lichtverschmutzung für die Stadt Köln existieren. Im Übrigen werden selbstverständlich die technischen Regeln zum Thema Lichtimmissionen bei Genehmigungen und Überwachungen von Anlagen beachtet und umgesetzt. Gebühren fallen für diese Auskunft nicht an. Mit freundlichen Grüßen