Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Maßnahmen, die die Bundesregierung ergriffen hat, um Verstöße gegen das Lieferkettengesetz beim Betrieb von LNG-Terminals in Deutschland zu erfassen.
Alle Verstöße gegen das Lieferkettengesetz beim Betrieb von LNG-Terminals in Deutschland, die im Auftrag der Bundesregierung (mit)betrieben werden.
Alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um diese Verstöße gegen das Lieferkettengesetz zu unterbinden.
Alle Maßnahmen, die ergriffen worden sind oder ergriffen werden sollen, um bereits bei der Planung weiterer im Auftrag der Bundesregierung (mit)betriebener LNG-Terminals Verstöße gegen das Lieferkettengesetz zu verhindern.
Ich bitte um alle Dokumente im Zusammenhang mit der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz getätigten Beauftragung des Betriebs von LNG-Terminals, aus denen die Pflicht der Beauftragten zur Beachtung des Lieferkettengesetzes hervorgeht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Dr. Knof
Anfragenr: 294525
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Reinhard Dr. Knof
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