Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aus lauterkeitsrechtlicher Sicht

Anfrage an: Bundesrat

Dokumente zur Einschätzung, ob die Normen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) Marktverhaltensregeln im Sinne des § 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), "Rechtsbruch", und/oder Verbraucherschutzgesetze im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen - Unterlassungsklagengesetz (UKlaG), "Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken", sind.

Ergebnis der Anfrage

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  • Datum
    26. März 2023
  • Frist
    29. April 2023
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Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente zur Einschätzung, ob die No…
An Bundesrat Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aus lauterkeitsrechtlicher Sicht [#274079]
Datum
26. März 2023 14:47
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zur Einschätzung, ob die Normen des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) Marktverhaltensregeln im Sinne des § 3a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), "Rechtsbruch", und/oder Verbraucherschutzgesetze im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen - Unterlassungsklagengesetz (UKlaG), "Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken", sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 274079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274079/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Bundesrat
Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2.3.2023. Sie bitten um Dokumente, die eine rechtlich…
Von
Bundesrat
Betreff
AW: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aus lauterkeitsrechtlicher Sicht [#274079]
Datum
6. April 2023 15:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2.3.2023. Sie bitten um Dokumente, die eine rechtliche Bewertung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten beinhalten. Der Bundesrat nimmt in seiner Verwaltungstätigkeit keine Bewertung von Gesetzen vor. Sofern es Ihnen um die Beratungen des Bundesrates zum oben genannten Gesetz geht, unterliegen diese nicht dem Auskunftsanspruch nach IFG/UIG/VIG. Sie können allerdings den Gesetzgebungsprozess hier: https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-%C3%BCber-die-unternehmerischen-sorgfaltspflichten-in-lieferketten/275852 verfolgen und dort auch die Protokolle einsehen. Ich bitte darum mitzuteilen, ob Sie auf einer formellen Bescheidung Ihres Antrages bestehen. Diese würde voraussichtlich negativ ausfallen. Mit freundlichen Grüßen

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Julian Pascal Beier
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. Nachdem dem Bundesrat keine entsprechenden Inform…
An Bundesrat Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz aus lauterkeitsrechtlicher Sicht [#274079]
Datum
11. April 2023 18:47
An
Bundesrat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. Nachdem dem Bundesrat keine entsprechenden Informationen vorliegen, bestehe ich nicht auf eine formelle Bescheidung. Mit freundlichen Grüßen Julian Beier Anfragenr: 274079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274079/