Liegenschaften im Stadtgebiet Düsseldorf Stand 2022

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir eine aktuelle Liste von Liegenschaften im Stadtgebiet Düsseldorf die durch den BLB NRW verwaltet werden, aufgeschlüsselt nach PLZ, Straße, Hausnummer, Etagen und aktuelle Gebäudenutzung in einem Maschinenlesbaren Format bspw. CSV oder GeoJSON.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    27. April 2022
  • Frist
    31. Mai 2022
  • 0 Follower:innen
Evelyn Alicke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
Evelyn Alicke
Betreff
Liegenschaften im Stadtgebiet Düsseldorf Stand 2022 [#247361]
Datum
27. April 2022 10:55
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir eine aktuelle Liste von Liegenschaften im Stadtgebiet Düsseldorf die durch den BLB NRW verwaltet werden, aufgeschlüsselt nach PLZ, Straße, Hausnummer, Etagen und aktuelle Gebäudenutzung in einem Maschinenlesbaren Format bspw. CSV oder GeoJSON. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Evelyn Alicke Anfragenr: 247361 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247361/
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-ACM-Ban B01-005-02 600-070-020-030 22-05 Sehr geehrte Frau Alicke, Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 2…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
Liegenschaften im Stadtgebiet Düsseldorf Stand 2022 [#247361]
Datum
2. Mai 2022 08:07
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,4 KB


100-ACM-Ban B01-005-02 600-070-020-030 22-05 Sehr geehrte Frau Alicke, Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 27.04.2022 komme ich gerne nach. Die Fachabteilung wird mit der Prüfung der Unterlagen beauftragt. Löst Ihr Antrag auf Grund des Verwaltungsaufwands Kosten für Sie aus, werde ich Sie im Voraus hierüber informieren. Die Datenschutzerklärung des BLB NRW können Sie unter https://www.blb.nrw.de/datenschutz einsehen. Mit freundlichen Grüßen

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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
100-ACM-Ban B01-005-02 600-070-020-030 22-05 Sehr geehrte Frau Alicke, die von Ihnen beantragten Informationen l…
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
Liegenschaften im Stadtgebiet Düsseldorf Stand 2022 [#247361]
Datum
9. Mai 2022 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,4 KB


100-ACM-Ban B01-005-02 600-070-020-030 22-05 Sehr geehrte Frau Alicke, die von Ihnen beantragten Informationen liegen im BLB NRW vor. nach Rücksprache mit der Fachabteilung löst Ihr Antrag auf Informationszugang auf Grund des erheblichen Verwaltungsaufwands voraussichtlich Kosten für Sie aus. Die Höhe der Kosten ist im Falle Ihrer Anfrage überwiegen davon abhängig, in welchem Umfang Ihrem Auskunftsbegehren nachgekommen wird. - Die Aufschlüsselung nach PLZ, Straße, Hausnummer und aktueller Gebäudenutzung (Mieter) löst Kosten in Höhe von insgesamt ca. 21,00 € für Sie aus. - Eine weitere Aufschlüsselung nach Etagen ist nur manuell möglich und löst deshalb zusätzliche Kosten in Höhe von insgesamt ca. 1700,00 € für Sie aus. Der zum Ende des Verfahrens fällig werdende Rechnungsbetrag richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand. Sollte innerhalb des Verfahrens eine deutliche Kostensteigerung erkennbar werden, werde ich Sie vorab darauf hinweisen. Bitte teilen Sie mir bis zum 13.05.2022 mit, ob Sie trotz der Kostenfolge an Ihrem Antrag festhalten, insbesondere an der Aufschlüsselung nach Etagen. Mit freundlichen Grüßen