LIFG-Anfrage: "Kriminalitätsbelastete Orte" in Stuttgart

1.) Eine Liste der Orte, welche die Polizei Stuttgart derzeit -gemäß ihrer Erfahrung- als "von Kriminalität belastete Orte" klassifiziert hat, wie sie in § 26 Abs. 1 Nr. 2 PolG beschrieben werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2017
  • Frist
    25. März 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Eine Liste…
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LIFG-Anfrage: "Kriminalitätsbelastete Orte" in Stuttgart [#20457]
Datum
23. Februar 2017 01:58
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Eine Liste der Orte, welche die Polizei Stuttgart derzeit -gemäß ihrer Erfahrung- als "von Kriminalität belastete Orte" klassifiziert hat, wie sie in § 26 Abs. 1 Nr. 2 PolG beschrieben werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Stuttgart
Ihre Anfrage vom 23.02.2017, "Kriminalitätsbelastete Orte" in Stuttgart Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr…
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
Ihre Anfrage vom 23.02.2017, "Kriminalitätsbelastete Orte" in Stuttgart
Datum
2. März 2017 11:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist an uns weitergeleitet worden. Sobald die entsprechenden Informationen vorliegen, erhalten Sie unverzüglich Antwort. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Stuttgart
Kriminalitätsbelastete Orte in Stuttgart Sehr geehrtAntragsteller/in bisher sind in Stuttgart keine Orte im Sinne…
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
Kriminalitätsbelastete Orte in Stuttgart
Datum
16. März 2017 15:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bisher sind in Stuttgart keine Orte im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 2 PolG definiert. Mit freundlichen Grüßen