LIFG-Anfrage: "Kriminalitätsbelastete Orte" in Stuttgart
Anfrage an:
Polizeipräsidium Stuttgart
1.) Eine Liste der Orte, welche die Polizei Stuttgart derzeit -gemäß ihrer Erfahrung- als "von Kriminalität belastete Orte" klassifiziert hat, wie sie in § 26 Abs. 1 Nr. 2 PolG beschrieben werden.
Anfrage erfolgreich
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Datum23. Februar 2017
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25. März 2017
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