LIFG-Anträge

1. Gibt es im Ministerium für Finanzen eine zentrale Stelle, die LIFG-Anträge erfasst?
2. Wieviele LIFG-Anträge sind beim Ministerium für Finanzen seit 1.1.2016 eingegangen?
3. Bei wievielen LIFG-Anträgen wurden Gebühren und/oder Auslagen berechnet?
4. Wieviele LIFG-Anträge wurden nach Ankündigung der Kostenpflichtigkeit wieder zurückgezogen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. März 2019
  • Frist
    14. April 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Gibt es im …
An Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
LIFG-Anträge [#61644]
Datum
15. März 2019 08:41
An
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Gibt es im Ministerium für Finanzen eine zentrale Stelle, die LIFG-Anträge erfasst? 2. Wieviele LIFG-Anträge sind beim Ministerium für Finanzen seit 1.1.2016 eingegangen? 3. Bei wievielen LIFG-Anträgen wurden Gebühren und/oder Auslagen berechnet? 4. Wieviele LIFG-Anträge wurden nach Ankündigung der Kostenpflichtigkeit wieder zurückgezogen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Az.: 1-0512/3 Stuttgart, den 18.03.2019 IFG-Antrag: Anfrage zu LIFG-Anträgen im Ministerium der Finanzen […
Von
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Betreff
FM: AW - Anfrage zu LIFG-Anträgen im Ministerium der Finanzen [#61644]
Datum
18. März 2019 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: 1-0512/3 Stuttgart, den 18.03.2019 IFG-Antrag: Anfrage zu LIFG-Anträgen im Ministerium der Finanzen [#61644] Ihre Anfrage vom 15.03.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 15.03.2019 beantworten wir wie folgt: 1. Im Ministerium der Finanzen wird die Beantwortung der LIFG-Anfragen durch das Organisations- und Datenschutzreferat koordiniert. Dort werden auch die LIFG-Anträge, welche unsere Behörde betreffen, für Evaluationszwecke erfasst. Die Beantwortung der Anträge erfolgt durch die zuständigen Fachbereiche. 2. Mit diesem Antrag sind bisher 23 Anfragen an das Ministerium für Finanzen gerichtet worden (Stand: 15.03.2019). 3. Bei keinem Antrag wurden bisher Gebühren und/oder Auslagen berechnet. 4. Es wurde bisher kein Antrag zurückgezogen. Mit freundlichen Grüßen