Lindenstr.74

Anfrage an: Stadt Quedlinburg

Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich komme zurück auf unseren Schriftwechsel zur Lindenstr 74 nachdem ich mich durch meine Rechtsschutzversicherung ein wenig kundig machen mußte.
Sie stellten mir damals meine Geburtsurkunde aus. 23.2.46, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>, meine Mutter Waltraude << Antragsteller:in >>, geb Petermann-Tischmeyer Kraft Gesetz bin ich gesetzlich erberechtigt und damit auskunftsberechtigt wie meine Schwester Frau Dagmar von der Laden, geb. << Antragsteller:in >>.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Den Grundbuchauszug zur Lindenstraße 74 mit den Einträgen seit 1945.

Des weiteren bitte die Kontaktadresse der jetzigen relevanten zu kontaktierenden Person.

Vielen Dank.

ps. Veröffentlichung erfolgt später.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben.

Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. April 2020
  • Frist
    8. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf unseren Schriftwech…
An Stadt Quedlinburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lindenstr.74 [#183980]
Datum
4. April 2020 19:36
An
Stadt Quedlinburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf unseren Schriftwechsel zur Lindenstr 74 nachdem ich mich durch meine Rechtsschutzversicherung ein wenig kundig machen mußte. Sie stellten mir damals meine Geburtsurkunde aus. 23.2.46, Antragsteller/in Antragsteller/in, meine Mutter Waltraude Antragsteller/in, geb Petermann-Tischmeyer Kraft Gesetz bin ich gesetzlich erberechtigt und damit auskunftsberechtigt wie meine Schwester Frau Dagmar von der Laden, geb. Antragsteller/in. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Grundbuchauszug zur Lindenstraße 74 mit den Einträgen seit 1945. Des weiteren bitte die Kontaktadresse der jetzigen relevanten zu kontaktierenden Person. Vielen Dank. ps. Veröffentlichung erfolgt später. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183980 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Quedlinburg
Ich bin zur Zeit nicht im Hause. Ihre Nachricht wird weitergeleitet.
Von
Stadt Quedlinburg
Betreff
Automatische Antwort: Lindenstr.74 [#183980]
Datum
4. April 2020 19:46
Status
Warte auf Antwort
Ich bin zur Zeit nicht im Hause. Ihre Nachricht wird weitergeleitet.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lindenstr.74“ vom 04.04.2020 (#183980) wurde von…
An Stadt Quedlinburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Lindenstr.74 [#183980]
Datum
9. Mai 2020 19:30
An
Stadt Quedlinburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Lindenstr.74“ vom 04.04.2020 (#183980) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183980

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Stadt Quedlinburg
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der Beantwortung Ihrer Anfrage scheint es einen Übermittlungsfehler gegeben zu h…
Von
Stadt Quedlinburg
Betreff
AW: Lindenstr.74 [#183980]
Datum
11. Mai 2020 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
Lindenstr.74183980.eml
4,8 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der Beantwortung Ihrer Anfrage scheint es einen Übermittlungsfehler gegeben zu haben, sodass Sie anscheinend meine Antwort nicht erreicht hat. Grundbücher werden generell durch das jeweils zuständige Amtsgericht geführt und sind auch nur dort zu erhalten. Für einen Grundbuchauszug wenden Sie sich daher bitte direkt an das Amtsgericht Quedlinburg Grundbuchsachen Adelheidstraße 2 06484 Quedlinburg Tel.: 03946-71/126 oder -71/133 oder -71/144 Email: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Das Amtsgericht ist ebenfalls für Nachlasssachen zuständig. Hierfür wählen Sie bitte die 03946-71/119 oder 03946-71/151. Für die Beantwortung offener Fragen erreichen Sie mich gerne. Mit freundlichen Grüßen