Linienbestimmungsverfahren Radschnellweg RS2

Anfrage an: Kreis Borken

Alle verfügbaren Unterlagen zum Linienbestimmungsverfahren für den Radschnellweg RS2, das (laut Stellungnahme der Verwaltung zu einem Antrag der SPD-Fraktion im Ausschuss für Verkehr und Bauen) im September 2021 abgeschlossen wurde.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. September 2022
  • Frist
    5. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Borken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Linienbestimmungsverfahren Radschnellweg RS2 [#258210]
Datum
1. September 2022 22:17
An
Kreis Borken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle verfügbaren Unterlagen zum Linienbestimmungsverfahren für den Radschnellweg RS2, das (laut Stellungnahme der Verwaltung zu einem Antrag der SPD-Fraktion im Ausschuss für Verkehr und Bauen) im September 2021 abgeschlossen wurde.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258210/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Borken
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Anfrage. Laut Mitteilung des Landesb…
Von
Kreis Borken
Betreff
AW: Linienbestimmungsverfahren Radschnellweg RS2 [#258210]
Datum
16. September 2022 12:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.png
116,3 KB
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Anfrage. Laut Mitteilung des Landesbetriebs Straßenbau NRW werden die erstellten Unterlagen zum Linienabstimmungsverfahren für den RS 2 derzeit durch das Land noch geprüft und bearbeitet. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW versagt vor diesem Hintergrund mit Verweis auf § 7 IFG NRW die Weitergabe der begehrten Informationen zum jetzigen Zeitpunkt. Ich bedauere dies. Nach Abschluss des Verfahrens kann im Sinne der Transparenz die Information laut Landesbetrieb Straßenbau NRW weitergegeben werden. Für Rückfragen stehe ich gerne auch telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> auf welchen Absatz und ggfs. Buchstaben von § 7 IFG NRW bezieht sich die Ablehnung …
An Kreis Borken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Linienbestimmungsverfahren Radschnellweg RS2 [#258210]
Datum
24. Oktober 2022 21:34
An
Kreis Borken
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> auf welchen Absatz und ggfs. Buchstaben von § 7 IFG NRW bezieht sich die Ablehnung meines Antrags vom 1. September? Falls die Information nach Absatz 1 vorenthalten wurde, bitte ich darum, mir die Information nach Abschluss des Verfahrens zugänglich zu machen, entsprechend Absatz 3. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258210/

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Kreis Borken
Sehr << Antragsteller:in >> der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat seine Versagung zum aktuellen Zeitpu…
Von
Kreis Borken
Betreff
AW: Linienbestimmungsverfahren Radschnellweg RS2 [#258210]
Datum
25. Oktober 2022 08:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat seine Versagung zum aktuellen Zeitpunkt mit Verweis auf § 7 IFG NRW an den Kreis Borken übermittelt. Ich gehe davon aus, dass konkret § 7 Abs. 2 a) IFG NRW einschlägig ist. Nach Abschluss des Verfahrens kann im Sinne der Transparenz die Information laut Landesbetrieb Straßenbau NRW weitergegeben werden. Mit freundlichen Grüßen