Linksseitige Radwegbenutzungspflicht in München auf der Bundesstraße Kreilerstr

Unterlagen zur Teileinziehung Benutzungsordnung Straße und Unterlagen zur verkehrsrechtlichen Anordnungen im Rahmen der Bundesfernstraßengestze auf der Kreilerstraße bzgl. der Anlage einer linksseitigen Radwegbenutzungspflicht obwohl ein rechter Radweg vorhanden wäre und zum Erreichen eine Überquerung von 6 Fahrbahnen erforderlich ist. Bild folgt bald.
Ich weise darauf hin, dass in Bayern gem. der VwGO die Passivlegitimation dem Rechtsträgerprinzip folgt.
Dies ist ein Begehren auf Akteneinsicht gemäß BayVwVfG, VwVfG i.V.m. 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO.
Von der Landeshaushalt München erging bisher keine Antwort.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. März 2024
  • Frist
    20. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zur Teileinziehung Benu…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Linksseitige Radwegbenutzungspflicht in München auf der Bundesstraße Kreilerstr [#303359]
Datum
17. März 2024 13:42
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zur Teileinziehung Benutzungsordnung Straße und Unterlagen zur verkehrsrechtlichen Anordnungen im Rahmen der Bundesfernstraßengestze auf der Kreilerstraße bzgl. der Anlage einer linksseitigen Radwegbenutzungspflicht obwohl ein rechter Radweg vorhanden wäre und zum Erreichen eine Überquerung von 6 Fahrbahnen erforderlich ist. Bild folgt bald. Ich weise darauf hin, dass in Bayern gem. der VwGO die Passivlegitimation dem Rechtsträgerprinzip folgt. Dies ist ein Begehren auf Akteneinsicht gemäß BayVwVfG, VwVfG i.V.m. 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO. Von der Landeshaushalt München erging bisher keine Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303359/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, anbei das Bild von der Stelle. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << An…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Linksseitige Radwegbenutzungspflicht in München auf der Bundesstraße Kreilerstr [#303359]
Datum
17. März 2024 13:45
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
image5503913479289818971.jpg
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Guten Tag, anbei das Bild von der Stelle. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - image5503913479289818971.jpg Anfragenr: 303359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303359/
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen scheint die Landeshauptstad…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
AW: Linksseitige Radwegbenutzungspflicht in München auf der Bundesstraße Kreilerstr [#303359]
Datum
19. März 2024 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Anliegen scheint die Landeshauptstadt München zu betreffen. Sie geben an, sich an diese bereits gewandt zu haben. Wir bitten Sie höflich noch um ein wenig Geduld, bis Sie von dort eine Antwort erhalten. Wir sehen keinen Raum für eine Bearbeitung durch uns als Staatsministerium. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, im Rahmen der Gieselagasteigstr. wurde mir Folgendes mitgeteilt: "Die Geiselgasteigstraße ist ein…
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Linksseitige Radwegbenutzungspflicht in München auf der Bundesstraße Kreilerstr [#303359]
Datum
19. März 2024 18:19
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, im Rahmen der Gieselagasteigstr. wurde mir Folgendes mitgeteilt: "Die Geiselgasteigstraße ist eine staatliche Straße. Daher liegt die Zuständigkeit für die straßenrechtliche Widmung nicht bei der Landeshauptstadt München" Da es sich um eine Bundestraße handelt, ist es für mich fraglich ob bzgl. der wegerechtlichen Widmung als Bundesfernstraße die Stadt München die richtige Beklagte im Rahmen der VwGO (Rechtsträgerprinzip) ist. Ich gebe aber gerne Ihre verbindliche Auskunft so an das Verwaltungsgericht München weiter. Danke! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303359/