Linksseitige Radwegbenutzungspflicht in München auf der Bundesstraße Kreilerstr

Unterlagen zur Teileinziehung Benutzungsordnung Straße und Unterlagen zur verkehrsrechtlichen Anordnungen im Rahmen der Bundesfernstraßengestze auf der Kreilerstraße bzgl. der Anlage einer linksseitigen Radwegbenutzungspflicht obwohl ein rechter Radweg vorhanden wäre und zum Erreichen eine Überquerung von 6 Fahrbahnen erforderlich ist. Bild folgt bald.
Ich weise darauf hin, dass in Bayern gem. der VwGO die Passivlegitimation dem Rechtsträgerprinzip folgt.
Dies ist ein Begehren auf Akteneinsicht gemäß BayVwVfG, VwVfG i.V.m. 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. März 2024
  • Frist
    20. April 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen zur Teileinziehung Benutzu…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Linksseitige Radwegbenutzungspflicht in München auf der Bundesstraße Kreilerstr [#303358]
Datum
17. März 2024 13:39
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zur Teileinziehung Benutzungsordnung Straße und Unterlagen zur verkehrsrechtlichen Anordnungen im Rahmen der Bundesfernstraßengestze auf der Kreilerstraße bzgl. der Anlage einer linksseitigen Radwegbenutzungspflicht obwohl ein rechter Radweg vorhanden wäre und zum Erreichen eine Überquerung von 6 Fahrbahnen erforderlich ist. Bild folgt bald. Ich weise darauf hin, dass in Bayern gem. der VwGO die Passivlegitimation dem Rechtsträgerprinzip folgt. Dies ist ein Begehren auf Akteneinsicht gemäß BayVwVfG, VwVfG i.V.m. 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303358/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, anbei übersende ich noch das Bild von der betreffenden Stelle. Soweit gleichzeitig beidseitig Radwegbe…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Linksseitige Radwegbenutzungspflicht in München auf der Bundesstraße Kreilerstr [#303358]
Datum
17. März 2024 13:48
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
image5503913479289818971.jpg
200,7 KB
Guten Tag, anbei übersende ich noch das Bild von der betreffenden Stelle. Soweit gleichzeitig beidseitig Radwegbenutzungspflicht angeordnet wird gibt es schon Urteile, dass dies rechtswidrig aber nicht nichtig ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - image5503913479289818971.jpg Anfragenr: 303358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/303358/

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügtes Schreiben übersende ich vorab per E-Mail zur Kenntnis. Mit f…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
2126 IFG - Linksseitige Radwegbenutzungspflicht in München auf der Bundesstraße Kreilerstr [#303358]
Datum
26. März 2024 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügtes Schreiben übersende ich vorab per E-Mail zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen