Linksseitige Radwegbenutzungspflicht Kreilerstr.

Unterlagen zur Teileinziehung Benutzungsordnung Straße und Unterlagen zur verkehrsrechtlichen Anordnungen auf der Kreilerstraße bzgl. der Anlage einer linksseitigen Radwegbenutzungspflicht obwohl ein rechter Radweg vorhanden wäre und zum Erreichen eine Überquerung von 6 Fahrbahnen erforderlich ist. Bild liegt bereits vor.
Ich weise darauf hin, dass in Bayern gem. der VwGO die Passivlegitimation dem Rechtsträgerprinzip folgt und bitte um Mitteilung wer für die Klage als Beklagte zuständig ist.
Dies ist ein Begehren auf Akteneinsicht gemäß BayVwVfG, VwVfG i.V.m. 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO.
Wäre es Ihnen möglich mich bereits zum 10.04. 18:00 Uhr persönlich über die Passivlegitimation zu informieren, damit ich den Sachverhalt an das VG München weiterleiten kann?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    6. April 2024
  • Frist
    11. Mai 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Ta…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Linksseitige Radwegbenutzungspflicht Kreilerstr. [#305196]
Datum
6. April 2024 09:38
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zur Teileinziehung Benutzungsordnung Straße und Unterlagen zur verkehrsrechtlichen Anordnungen auf der Kreilerstraße bzgl. der Anlage einer linksseitigen Radwegbenutzungspflicht obwohl ein rechter Radweg vorhanden wäre und zum Erreichen eine Überquerung von 6 Fahrbahnen erforderlich ist. Bild liegt bereits vor. Ich weise darauf hin, dass in Bayern gem. der VwGO die Passivlegitimation dem Rechtsträgerprinzip folgt und bitte um Mitteilung wer für die Klage als Beklagte zuständig ist. Dies ist ein Begehren auf Akteneinsicht gemäß BayVwVfG, VwVfG i.V.m. 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO. Wäre es Ihnen möglich mich bereits zum 10.04. 18:00 Uhr persönlich über die Passivlegitimation zu informieren, damit ich den Sachverhalt an das VG München weiterleiten kann?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305196/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Linksseitige Radwegbenutzungspflicht Kreilerstr. [#305196]
Datum
8. April 2024 12:27
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> Sie verweisen in Ihrer Anfrage auf ein Bild, das uns bereits vorliegen wü…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Linksseitige Radwegbenutzungspflicht Kreilerstr. [#305196]
Datum
12. April 2024 11:37
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Sie verweisen in Ihrer Anfrage auf ein Bild, das uns bereits vorliegen würde. Nachdem der Ursprungs-E-Mail kein Bild beilag und wir nicht wissen welches Bild Sie meinen, habe ich eine Bitte: Könnten Sie mir das Bild nochmals schicken? Besten Dank. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> die städtische Informationsfreiheitssatzung findet ausschließlich auf Inf…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Linksseitige Radwegbenutzungspflicht Kreilerstr. [#305196]
Datum
19. April 2024 13:00
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die städtische Informationsfreiheitssatzung findet ausschließlich auf Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises Anwendung und ist daher insbesondere bei verkehrsrechtlichen Anordnungen nach der Straßenverkehr-Ordnung nicht einschlägig. Wir geben Ihnen aber gerne unabhängig davon Auskunft zu der von Ihnen angesprochenen Örtlichkeit: Um die legale Verbindung von der Sonnwendjochstraße Richtung Norden zum Permoserplatz zu gewährleisten, wurde der linke Radweg als Zweirichtungsradweg ausgewiesen. Dieser besteht lediglich auf der Südseite zwischen Sonnwendjochstraße und Lichtsignalanlage sowie auf der Nordseite zwischen Lichtsignalanlage und Permoserplatz. Diese Regelung betrifft ausschließlich den Kreuzungsbereich. Für die Weiterfahrt nach Osten bzw. Westen muss die jeweils rechte Seite genutzt werden. Das Zeichen 237 StVO konnte hier auch für die gegenläufige Fahrtrichtung angeordnet werden, da eine bauliche Trennung der beiden Fahrtrichtungen in der Kreillerstraße besteht. Wir gehen davon aus, dass sich Ihr Anliegen damit erledigt hat, da der jeweils rechte Radweg wie oben beschrieben bedenkenlos zu nutzen ist. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, mir wäre es neu, dass der Radweg an der Kreilerstraße 170 breit genug für einen Zweirichtungsradweg wä…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Linksseitige Radwegbenutzungspflicht Kreilerstr. [#305196]
Datum
22. April 2024 09:52
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
109,5 KB
Guten Tag, mir wäre es neu, dass der Radweg an der Kreilerstraße 170 breit genug für einen Zweirichtungsradweg wäre. Warum ist das Schild dann jetzt wieder weg? Letztes Jahr habe ich schon jemanden auf der Baustelle angesprochen (hat das Schild dann kurzfristig umgedreht). Selbstverständlich gibt es ein Auskunftsrecht gemäß BayStrWG für die Widmung, da die VZ alleine das widmungsrechtlich unzulässige "Geisterfahren" nicht erlauben dürfen, sondern nur kurzfristige weitergehende Einschränkungen verhängen dürfen (bis die Widmungsbeschränkung nachgeholt werden kann oder es gilt tatsächlich nur wenige Tage, wo die Widmungsänderung gem. BayStrWG tatsächlich entfällt) Ich verstehe weiterhin nicht warum die Nutzungsregelung einer gemeindlichen Einrichtung Straße übertragener Wirkungskreis sein soll. Die Aufstellung der Schilder ist dann der übertrage Wirkungskreis. DANKE! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - image5503913479289818971.jpg Anfragenr: 305196 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305196/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>