Lipid Nanopartikel

Ich wende mich an Sie, da ich in Bezug auf eine mögliche Corona-Impfung mittels M-RNA-Impfstoff große Bedenken hinsichtlich möglicher Folgeschäden habe. Ich bin Lehrer und könnte theoretisch schon die zweite Impfung verabreicht bekommen haben, bin jedoch bislang gar nicht geimpft. Dies lässt sich auf eine Information von Dr. Vanessa Schmidt-Krüger aus einem Youtube-Video vom Dezember 2020 zurückführen, in dem sie plausibel erörtert, dass in den von Biontech und Moderna hergestellten Impfstoffen so genannte Lipid-Nanopartikel verwendet werden, die sogar laut Biontech-Prästudie Nekrosen in Leber und Milz verursachen (1). Zwar wird darauf hingewiesen, dass es sich hier um Versuche an Ratten mit überhöhter Impfdosis im Verhältnis zu ihrem Körpergewicht handelt, aber dennoch verunsichert mich dies. Meine Zweifel werden überdies genährt durch den Hinweis von Thomas Ebensen und Kai Schulze vom Helmholtz-Zentrum, die in einem Interview aussagen, dass unklar sei, ob bzw. wie lange die Lipid Nanopartikel im menschlichen Körper verweilen. Sie führen aus, dass in den nächsten Monaten darüber zu forschen sei, wie sie sich im Körper verhalten (2). Mit anderen Worten: Der Impfstoff ist zugelassen, aber keiner weiß, was die Nanopartikel eigentlich im Körper anrichten. Ich frage mich, weshalb sämtliche Medien diese kritischen Informationen verschweigen, dafür aber eine strikte Impfpropaganda inszenieren. Ich bin verunsichert und misstrauisch geworden (nicht auch zuletzt durch die scheinbar wahllos schwankenen Impfempfehlungen des Vakzins von Astrazeneca). Während es bei rnd.de heißt, über den Aufbau der Lipid Nanopartikel sei aus Gründen des Betriebsgeheimnisses kaum etwas bekannt (3), ist auf „impfen-info.de“ zu lesen: „Zahlreiche Studien haben bestätigt, dass Lipid-Nanopartikel nicht zytotoxisch (zellschädigend) sind und von ihnen keine Gefahr für den menschlichen Körper ausgeht.“ (4) Auch hier fragt sich, wie diese Informationen zusammenpassen. Daher lautet meine konkrete Frage an Sie: Was richten die Lipid Nanopartikel nun wirklich im Körper an, wenn der Impfstoff trotz allen oben ausgeführten Argumenten offiziell (zumindest bedingt) zugelassen ist? Ich würde Ihnen für eine klare Antwort, die mir bei meinen Zweifeln in Bezug auf die Impfentscheidung hilft, sehr dankbar.

Quellen:
(1) https://www.youtube.com/watch?v=oNGFXiBVV8M
(2) https://www.heise.de/hintergrund/Impfen-mit-Nanopartikeln-Potential-der-sehr-schnellen-Bekaempfung-5063441.html
(3) https://www.rnd.de/gesundheit/corona-impfstoff-wie-riskant-sind-die-vakzine-von-biontech-moderna-und-curevac-O2IINH276FB7JHU6UM77ALOU7I.html
(4) https://www.impfen-info.de/mediathek/fragen-antworten.html?tx_sschfaqtool_pi1%5Bfaq%5D=4561&tx_sschfaqtool_pi1%5Btag%5D=&tx_sschfaqtool_pi1%5Baction%5D=list&tx_sschfaqtool_pi1%5Bcontroller%5D=FAQ&cHash=9e3b762bc15480ccfaa052577771bdfd

Abrufdatum: 27.05.2021

Ergebnis der Anfrage

Positiv zu bewerten ist die Tatsache, dass über das Portal "fragdenstaat.de" eine Antwort eingeholt werden konnte, nachdem dies bereits durch eine Mail an das Bundesgesundheitsministerium im Mai, übrigens exakt die gleiche, nicht erreicht werden konnte. Inhaltlich ist das Ergebnis ernüchternd, hatte ich doch gefragt, was konkret die Lipid-Nanopartikel im Körper bewirken. Als Antwort kam nur die pauschale Behauptung, dass zahlreiche Studien bestätigen würden, dass sie ungefährlich seien. Keine Quellen. Keine Studie als Link. Ich bin genauso schlau wie vorher. Meine Impfskepsis bleibt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. August 2021
  • Frist
    7. September 2021
  • 6 Follower:innen
Felix Beck
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich wende mich an…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Felix Beck
Betreff
Lipid Nanopartikel [#226097]
Datum
3. August 2021 13:45
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich wende mich an Sie, da ich in Bezug auf eine mögliche Corona-Impfung mittels M-RNA-Impfstoff große Bedenken hinsichtlich möglicher Folgeschäden habe. Ich bin Lehrer und könnte theoretisch schon die zweite Impfung verabreicht bekommen haben, bin jedoch bislang gar nicht geimpft. Dies lässt sich auf eine Information von Dr. Vanessa Schmidt-Krüger aus einem Youtube-Video vom Dezember 2020 zurückführen, in dem sie plausibel erörtert, dass in den von Biontech und Moderna hergestellten Impfstoffen so genannte Lipid-Nanopartikel verwendet werden, die sogar laut Biontech-Prästudie Nekrosen in Leber und Milz verursachen (1). Zwar wird darauf hingewiesen, dass es sich hier um Versuche an Ratten mit überhöhter Impfdosis im Verhältnis zu ihrem Körpergewicht handelt, aber dennoch verunsichert mich dies. Meine Zweifel werden überdies genährt durch den Hinweis von Thomas Ebensen und Kai Schulze vom Helmholtz-Zentrum, die in einem Interview aussagen, dass unklar sei, ob bzw. wie lange die Lipid Nanopartikel im menschlichen Körper verweilen. Sie führen aus, dass in den nächsten Monaten darüber zu forschen sei, wie sie sich im Körper verhalten (2). Mit anderen Worten: Der Impfstoff ist zugelassen, aber keiner weiß, was die Nanopartikel eigentlich im Körper anrichten. Ich frage mich, weshalb sämtliche Medien diese kritischen Informationen verschweigen, dafür aber eine strikte Impfpropaganda inszenieren. Ich bin verunsichert und misstrauisch geworden (nicht auch zuletzt durch die scheinbar wahllos schwankenen Impfempfehlungen des Vakzins von Astrazeneca). Während es bei rnd.de heißt, über den Aufbau der Lipid Nanopartikel sei aus Gründen des Betriebsgeheimnisses kaum etwas bekannt (3), ist auf „impfen-info.de“ zu lesen: „Zahlreiche Studien haben bestätigt, dass Lipid-Nanopartikel nicht zytotoxisch (zellschädigend) sind und von ihnen keine Gefahr für den menschlichen Körper ausgeht.“ (4) Auch hier fragt sich, wie diese Informationen zusammenpassen. Daher lautet meine konkrete Frage an Sie: Was richten die Lipid Nanopartikel nun wirklich im Körper an, wenn der Impfstoff trotz allen oben ausgeführten Argumenten offiziell (zumindest bedingt) zugelassen ist? Ich würde Ihnen für eine klare Antwort, die mir bei meinen Zweifeln in Bezug auf die Impfentscheidung hilft, sehr dankbar. Quellen: (1) https://www.youtube.com/watch?v=oNGFXiBVV8M (2) https://www.heise.de/hintergrund/Impfen-mit-Nanopartikeln-Potential-der-sehr-schnellen-Bekaempfung-5063441.html (3) https://www.rnd.de/gesundheit/corona-impfstoff-wie-riskant-sind-die-vakzine-von-biontech-moderna-und-curevac-O2IINH276FB7JHU6UM77ALOU7I.html (4) https://www.impfen-info.de/mediathek/fragen-antworten.html?tx_sschfaqtool_pi1%5Bfaq%5D=4561&tx_sschfaqtool_pi1%5Btag%5D=&tx_sschfaqtool_pi1%5Baction%5D=list&tx_sschfaqtool_pi1%5Bcontroller%5D=FAQ&cHash=9e3b762bc15480ccfaa052577771bdfd Abrufdatum: 27.05.2021
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Felix Beck Anfragenr: 226097 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226097/ Postanschrift Felix Beck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Beck
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Beck, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Lipid Nanopartikel [#226097]
Datum
5. August 2021 09:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beck, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Beck, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. August 2021. Um die Aufnahmen der die Erbinformati…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Lipid Nanopartikel [#226097]
Datum
11. August 2021 20:00
Status
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1,6 KB


Sehr geehrter Herr Beck, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. August 2021. Um die Aufnahmen der die Erbinformation umfassenden mRNA in Körperzellen zu verbessern und die Stabilität zu erhöhen, wird die mRNA mit bestimmten Fettstoffen (Lipiden) umhüllt. Dadurch entstehen Lipid-Nanopartikel. Zahlreiche Studien haben bestätigt, dass Lipid-Nanopartikel nicht zytotoxisch (zellschädigend) sind und von ihnen keine Gefahr für den menschlichen Körper ausgeht. Weitere Informationen zur Sicherheit der Impfstoffe finden Sie auf unserer folgenden Internetseite: https://www.zusammengegencorona.de/im... . Mit freundlichen Grüßen