Liposuktion bei Lipödem

I. Wieviele Prüfungen der medizinischen Notwendigkeit einer Liposuktion bei Lipödem sind seit dem 01.01.2016 erfolgt?

1) Wieviele davon erfolgten im Auftrag von Beihilfestellen?
In wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?
Mit welcher Begründung geschah dies jeweils?
Welches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils?
In wievielen Fällen ging eine konservative Behandlung (KPE) voraus und in welchem Umfang?
In wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?

2) Wieviele davon erfolgten zum Zweck der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 64 EStDV)?
In wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint?
Mit welcher Begründung geschah dies jeweils?
Welches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils?
In wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen?

3) Gab es Fälle in denen, die medizinische Notwendigkeit sowohl für die Frage der Beihilfefähigkeit geprüft wurde und gleichzeitig (ggf. auf gesonderten Antrag hin) für die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 63 EStDV)? Falls ja, wieviele? Erfolgte die Prüfung durch dieselbe Person, die die Prüfung für die Beihilfe vorgenommen hat?

In wievielen Fällen wurde trotz Verneinung der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen der Prüfung auf Antrag der Beihilfestelle die Bescheinigung nach §§ 33 EStG, 64 EStDV ausgestellt?

II. Wieviele verschiedene Personen sind mit dieser Fragestellung betraut?
Erfolgte die Prüfung der „Liposuktions-Fälle“ immer durch dieselbe Person? Welcher Fachrichtung gehörte(n) die Person / die Personen jeweils an?
Wonach richtet sich, wer diese Fälle bearbeitet?
Erfolgte die Entscheidung durch einen Facharzt der Richtung Dermatologie, Phlebologie, Lymphologie, Angiologie, Gefäßchirurgie oder plastische Chirurgie?
Werden solche Fachärzte hinzugezogen? In wievielen Fällen?
Welche Erkenntnisquellen, Studien, Publikationen o.ä. werden / wurden den Entscheidungen jeweils zugrunde gelegt?

IV. Gibt es interne Leitlinien / Anweisungen / Vermerke / Protokolle o.ä. betreffend den Umgang mit Anfragen zu Liposuktion bei Lipödem ? Falls ja, geben Sie sie bitte heraus.

V. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich bitte um elektronische Übermittlung der begehrten Informationen / Unterlagen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: I. Wieviele Prüfungen de…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liposuktion bei Lipödem [#225138]
Datum
18. Juli 2021 17:00
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen - Amt für Veterinär- und Gesundheitswesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
I. Wieviele Prüfungen der medizinischen Notwendigkeit einer Liposuktion bei Lipödem sind seit dem 01.01.2016 erfolgt? 1) Wieviele davon erfolgten im Auftrag von Beihilfestellen? In wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint? Mit welcher Begründung geschah dies jeweils? Welches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? In wievielen Fällen ging eine konservative Behandlung (KPE) voraus und in welchem Umfang? In wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es z.B. Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen? 2) Wieviele davon erfolgten zum Zweck der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 64 EStDV)? In wievielen Fällen wurde die medizinische Indikation / Notwendigkeit bejaht? In wievielen verneint? Mit welcher Begründung geschah dies jeweils? Welches Stadium / Typ des Lipödems bestand jeweils? In wievielen Fällen wurde das Ergebnis der Prüfung beanstandet? Gab es Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliche Maßnahmen? Wieviele? Wie gingen diese aus? Wurden Gutachten korrigiert oder zurückgenommen? 3) Gab es Fälle in denen, die medizinische Notwendigkeit sowohl für die Frage der Beihilfefähigkeit geprüft wurde und gleichzeitig (ggf. auf gesonderten Antrag hin) für die Frage der steuerlichen Absetzbarkeit (§§ 33 EStG, 63 EStDV)? Falls ja, wieviele? Erfolgte die Prüfung durch dieselbe Person, die die Prüfung für die Beihilfe vorgenommen hat? In wievielen Fällen wurde trotz Verneinung der medizinischen Notwendigkeit im Rahmen der Prüfung auf Antrag der Beihilfestelle die Bescheinigung nach §§ 33 EStG, 64 EStDV ausgestellt? II. Wieviele verschiedene Personen sind mit dieser Fragestellung betraut? Erfolgte die Prüfung der „Liposuktions-Fälle“ immer durch dieselbe Person? Welcher Fachrichtung gehörte(n) die Person / die Personen jeweils an? Wonach richtet sich, wer diese Fälle bearbeitet? Erfolgte die Entscheidung durch einen Facharzt der Richtung Dermatologie, Phlebologie, Lymphologie, Angiologie, Gefäßchirurgie oder plastische Chirurgie? Werden solche Fachärzte hinzugezogen? In wievielen Fällen? Welche Erkenntnisquellen, Studien, Publikationen o.ä. werden / wurden den Entscheidungen jeweils zugrunde gelegt? IV. Gibt es interne Leitlinien / Anweisungen / Vermerke / Protokolle o.ä. betreffend den Umgang mit Anfragen zu Liposuktion bei Lipödem ? Falls ja, geben Sie sie bitte heraus. V. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich bitte um elektronische Übermittlung der begehrten Informationen / Unterlagen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225138 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225138/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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