Liposuktion bei Lipödem

1) In wievielen Fällen hatten Sie seit dem 01.01.2016 über die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen einer Liposuktion bei Lipödem zu entscheiden?

2) In wievielen Fällen wurde die Beihilfefähigkeit dem Grunde nach für die Aufwendungen einer Liposuktion bei Lipödem anerkannt?
Mit welcher Begründung?
In wievielen Fällen wurde die Beihilfefeähigkeit als sog. „Potentialbehandlung“ (d.h. Methode die noch nicht wissenschaftlich anerkannt ist) anerkannt?
In wievielen Fällen wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt?
In wievielen Fällen wurde abweichend vom Ergebnis des Gutachtens entschieden? Weshalb wurde abgewichen?
Welches Stadium, welcher Typ des Lipödems lag jeweils vor? Bestand ein begleitendes Lymphödem?

3) In wievielen Fällen wurde die Beihilfefähigkeit dem Grunde nach für die Aufwendungen einer Liposuktion bei Lipödem abgelehnt?
Mit welcher Begründung?
In wievielen Fällen wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt?
Welches Stadium, welcher Typ des Lipödems lag jeweils vor? Bestand ein begleitendes Lymphödem?
In wievielen Fällen wurde gegen die Ablehnung Widerspruch erhoben?
In wievielen Fällen wurde dem Widerspruch abgeholfen? Weshalb wurde jeweils abgeholfen?
In wievielen Fällen kam es zu Klageverfahren?
Wie gingen diese jeweils aus?

4) In wievielen Fällen wurden die eingereichten Rechnungen der Liposuktion vollständig erstattet? In wievielen Fällen erfolgte eine nur teilweise Erstattung? Mit welcher Begründung jeweils?

5) Gibt es interne Leitlinien / Anweisungen / Vermerke / Protokolle o.ä. zum Umgang mit der Liposuktion bei Lipödem? Falls ja, geben Sie sie bitte heraus.

6) Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich bitte um elektronische Übermittlung der begehrten Informationen / Unterlagen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Juli 2021
  • Frist
    24. August 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) In wievielen Fällen h…
An Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liposuktion bei Lipödem [#225219]
Datum
19. Juli 2021 23:27
An
Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) In wievielen Fällen hatten Sie seit dem 01.01.2016 über die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen einer Liposuktion bei Lipödem zu entscheiden? 2) In wievielen Fällen wurde die Beihilfefähigkeit dem Grunde nach für die Aufwendungen einer Liposuktion bei Lipödem anerkannt? Mit welcher Begründung? In wievielen Fällen wurde die Beihilfefeähigkeit als sog. „Potentialbehandlung“ (d.h. Methode die noch nicht wissenschaftlich anerkannt ist) anerkannt? In wievielen Fällen wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt? In wievielen Fällen wurde abweichend vom Ergebnis des Gutachtens entschieden? Weshalb wurde abgewichen? Welches Stadium, welcher Typ des Lipödems lag jeweils vor? Bestand ein begleitendes Lymphödem? 3) In wievielen Fällen wurde die Beihilfefähigkeit dem Grunde nach für die Aufwendungen einer Liposuktion bei Lipödem abgelehnt? Mit welcher Begründung? In wievielen Fällen wurde ein Sachverständigengutachten eingeholt? Welches Stadium, welcher Typ des Lipödems lag jeweils vor? Bestand ein begleitendes Lymphödem? In wievielen Fällen wurde gegen die Ablehnung Widerspruch erhoben? In wievielen Fällen wurde dem Widerspruch abgeholfen? Weshalb wurde jeweils abgeholfen? In wievielen Fällen kam es zu Klageverfahren? Wie gingen diese jeweils aus? 4) In wievielen Fällen wurden die eingereichten Rechnungen der Liposuktion vollständig erstattet? In wievielen Fällen erfolgte eine nur teilweise Erstattung? Mit welcher Begründung jeweils? 5) Gibt es interne Leitlinien / Anweisungen / Vermerke / Protokolle o.ä. zum Umgang mit der Liposuktion bei Lipödem? Falls ja, geben Sie sie bitte heraus. 6) Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich bitte um elektronische Übermittlung der begehrten Informationen / Unterlagen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225219/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!