Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts

Anfrage an: Landratsamt Heilbronn

eine Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2022
  • Frist
    11. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste all…
An Landratsamt Heilbronn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264721]
Datum
5. Dezember 2022 09:14
An
Landratsamt Heilbronn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264721 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264721/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Heilbronn
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit möchten wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 5. Dezember 2022 …
Von
Landratsamt Heilbronn
Betreff
AW: Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264721]
Datum
22. Dezember 2022 15:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit möchten wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 5. Dezember 2022 bestätigen. Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet. Die angefragten Informationen und die Datenerhebung sind sehr umfangreich und komplex. Aus diesem Grund ist es uns leider nicht möglich die nach § 24 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UVwG vorgesehene Regelfrist von einem Monat einzuhalten. Es muss daher auf die Frist des § 24 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 UVwG zurückgegriffen werden. Sollte sich im Zuge der weiteren Bearbeitung herausstellen, dass wir noch weitere Informationen benötigen, werden wir Ihnen dies mitteilen. Über Ihren Antrag werden wir so schnell wie möglich entscheiden. Freundliche Grüße
Landratsamt Heilbronn
Bauen und Umwelt möchte die Nachricht "Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserent…
Von
Landratsamt Heilbronn
Betreff
Rückruf: Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264721]
Datum
22. Dezember 2022 15:10
Status
Warte auf Antwort
Bauen und Umwelt möchte die Nachricht "Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264721]" zurückrufen.
Landratsamt Heilbronn
Bauen und Umwelt möchte die Nachricht "Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserent…
Von
Landratsamt Heilbronn
Betreff
Rückruf: Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264721]
Datum
22. Dezember 2022 15:42
Status
Warte auf Antwort
Bauen und Umwelt möchte die Nachricht "Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264721]" zurückrufen.
Landratsamt Heilbronn
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit möchten wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 5. Dezember 2022 …
Von
Landratsamt Heilbronn
Betreff
AW: Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264721]
Datum
23. Dezember 2022 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit möchten wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 5. Dezember 2022 bestätigen. Ihr Antrag wird derzeit bearbeitet. Die angefragten Informationen und die Datenerhebung sind sehr umfangreich und komplex. Aus diesem Grund ist es uns leider nicht möglich die nach § 24 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UVwG vorgesehene Regelfrist von einem Monat einzuhalten. Es muss daher auf die Frist des § 24 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 UVwG zurückgegriffen werden. Sollte sich im Zuge der weiteren Bearbeitung herausstellen, dass wir noch weitere Informationen benötigen, werden wir Ihnen dies mitteilen. Über Ihren Antrag werden wir so schnell wie möglich entscheiden. Freundliche Grüße

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Landratsamt Heilbronn
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 05.12.2022, in der Sie um die Übers…
Von
Landratsamt Heilbronn
Betreff
AW: Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264721]
Datum
7. Februar 2023 11:59
Status
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 05.12.2022, in der Sie um die Übersendung einer Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts im Landkreis Heilbronn bitten. Wie wir Ihnen in unserer E-Mail vom 23.12.2022 mitgeteilt haben, mussten wir auf die Frist des § 24 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 UVwG zurückgreifen. Auf der Plattform fragdenstaat.de ist ersichtlich, dass bei gleichlautenden Anfragen die Entnahmemengen (größer 4.000 m³ im Jahr) der Grundwassernutzer im Landkreis über das Wasserentnahmeentgelt erhoben wurden. Wir haben uns dazu entschieden entsprechend zu verfahren. Angefügt senden wir Ihnen fristgerecht zwei anonymisierte Listen. Diese enthalten - getrennt nach dem Verwendungszweck - die wasserentnahmeentgeltpflichtigen Grundwasserentnahmen im Landkreis Heilbronn für das Jahr 2021. Wir gehen davon aus, dass Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen vom 05.12.2022 damit vollständig abgeschlossen ist. Freundliche Grüße