Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts

eine Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Zur Beantwortung der Anfrage können Sie gerne auf das Wasserentnahmeentgelt zurückgreifen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. März 2023
  • Frist
    15. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#272776]
Datum
11. März 2023 11:55
An
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Zur Beantwortung der Anfrage können Sie gerne auf das Wasserentnahmeentgelt zurückgreifen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272776/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasse…
An Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#272776]
Datum
15. April 2023 10:40
An
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts“ vom 11.03.2023 (#272776) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen den heutigen Eingang Ihrer Anfrage beim Wasserrechts…
Von
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Betreff
AW: Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#272776] / Eingangsbestätigigung
Datum
17. April 2023 13:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen Ihnen den heutigen Eingang Ihrer Anfrage beim Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises. Eine weitere E-Mail mit Ihrer Anfrage ist uns seither nicht zugegangen. Ihre Informationsfreiheitsanfrage werden wir zeitnah im Rahmen der gesetzlichen Frist beantworten. Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis -Haupt- und Personalamt- Kurfürsten-Anlage 38-40 69115 Heidelberg E-Mail : <<E-Mail-Adresse>> Internet : www.rhein-neckar-kreis.de Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage, hier eingegangen am 17.04.2023, in der…
Von
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Betreff
Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#272776]
Datum
24. April 2023 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage, hier eingegangen am 17.04.2023, in der Sie um die Übersendung einer Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zu Grundwasserentnahmen inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts im Landkreis Rhein-Neckar-Kreis bitten. Um Ihnen eine schnelle, kostenfreie Rückmeldung geben zu können, haben wir auf die aktuellen Daten des „Wasserentnahmeentgeltes“ zurückgegriffen. Hier sind die gemeldeten Entnahmemengen (größer 4.000 m³ im Kalenderjahr) der Grundwassernutzer im Landkreis Rhein-Neckar-Kreis erfasst. Die Liste ist insoweit nicht ganz abschließend, da aktuell noch nicht alle Meldungen geprüft werden konnten. Angefügt senden wir Ihnen fristgerecht zwei anonymisierte, nach Verwendungszweck erstellte Listen. Wir gehen davon aus, dass Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen vom 17.04.2023 damit vollständig abgeschlossen und beantwortet ist. Mit freundlichen Grüßen