Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts

eine Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Zur Beantwortung der Anfrage können Sie gerne auf das Wasserentnahmeentgelt zurückgreifen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. März 2023
  • Frist
    15. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#272779]
Datum
11. März 2023 11:57
An
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Zur Beantwortung der Anfrage können Sie gerne auf das Wasserentnahmeentgelt zurückgreifen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272779/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Die Poststelle des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis hat Ihre E-Mail erhalten Sehr geehrte Damen und Herren, vi…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Betreff
Die Poststelle des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis hat Ihre E-Mail erhalten
Datum
11. März 2023 11:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Anliegen wird an das zuständige Fachamt weitergeleitet und dort baldmöglichst bearbeitet. Sie erhalten dann von entsprechender Stelle Rückmeldung. Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter https://www.lrasbk.de/ Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit möchten wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 11. März 2023 best…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Betreff
AW: Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#272779]
Datum
24. März 2023 09:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit möchten wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 11. März 2023 bestätigen. Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) i.V.m. § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), in dem Sie um die Übersendung einer Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme (inklusive erlaubter Entnahmemengen) für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts im Schwarzwald-Baar-Kreis bitten, wurde von uns abschließend bearbeitet. Auf der Plattform fragdenstaat.de ist ersichtlich, dass bei gleichlautenden Anfragen die Entnahmemengen (größer 4.000 m³ im Jahr) der Grundwassernutzer im Landkreis über das Wasserentnahmeentgelt erhoben wurden. Wir haben uns dazu entschieden diese Verfahrensweise ebenfalls anzuwenden. Beigefügt erhalten Sie somit fristgerecht zwei anonymisierte Listen. Diese enthalten die wasserentnahmeentgeltpflichtigen Grundwasserentnahmen im Schwarzwald-Baar-Kreis für das Veranlagungsjahr 2022, getrennt nach dem Verwendungszweck. Des Weiteren weisen wir daraufhin, dass vom Umweltministerium Baden-Württemberg ebenfalls Berichte zum Wasserentnahmeentgelt bereitgestellt werden, in denen auch Entnahmemengen genannt werden. Die Berichte sind unter folgendem Link ersichtlich: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/wasser/rechtsvorschriften/wasserentnahmeentgelt Wir gehen davon aus, dass wir Ihren Antrag auf Aktenauskunft mit Zugang zu Umweltinformationen vom 11.03.2023 mit den beigefügten Angaben vollständig bearbeitet haben. Sollten Sie hierzu noch weitere Rückfragen haben, können Sie gerne unter <<E-Mail-Adresse>> mit unserem Amt in Kontakt treten. Mit freundlichen Grüßen