Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts

eine Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2022
  • Frist
    11. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Liste all…
An Landratsamt Göppingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264719]
Datum
5. Dezember 2022 09:11
An
Landratsamt Göppingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264719/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Göppingen - Gesundheitsamt
Wasserrechtliche Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Antragsteller:in…
Von
Landratsamt Göppingen - Gesundheitsamt
Betreff
Wasserrechtliche Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme
Datum
19. Dezember 2022 13:26
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Aktenauskunft ist am 05.12.2022 bei uns eingegangen. Sobald die Bearbeitung Ihres Antrags abgeschlossen werde konnte, werden wir uns wieder bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Göppingen - Gesundheitsamt
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 05.12.2022, mit dem Sie die Übersend…
Von
Landratsamt Göppingen - Gesundheitsamt
Betreff
Ihr Antrag vom 05.12.2022 auf Zugang zu Umweltinformationen (Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts)
Datum
9. Januar 2023 16:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 05.12.2022, mit dem Sie die Übersendung einer Liste aller aktueller wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts begehren. Ihr Antrag wird als Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen nach § 24 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) behandelt, da es sich bei den von Ihnen begehrten Informationen um Umweltinformationen im Sinne des § 23 Absatz 3 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) handelt. Diese Rechtsgrundlage geht daher dem von Ihnen ebenfalls benannten Landesinformationsfreiheitsgesetz als speziellere Regelung vor. Nach § 24 UVwG hat jede Person hat nach Maßgabe des UVwG Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen. Nach § 33 Absatz 1 UVwG werden für die Übermittlung von Umweltinformationen grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben. Einfache schriftliche Auskünfte können jedoch gebührenfrei erteilt werden. Um Ihrem Informationsersuchen gebührenfrei nachzukommen, können wir Ihnen die Übersendung einer anonymisierten Liste anbieten, aus der alle im Landkreis Göppingen zugelassenen Grundwasserentnahmen sowie die zulässigen Entnahmemengen ersichtlich sind. Diese Liste enthält auch die Entnahmen Privater. Sollte darüber hinaus die unternehmensscharfe Abgrenzung der Entnahmemengen begehrt werden, würde dies einen nicht unerheblichen zeitlichen und personellen Aufwand erfordern. Die Informationen müssten aufwendig gefiltert werden. Vor diesem Hintergrund handelt es sich nicht (mehr) um die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft, die gebührenfrei erteilt werden kann. Vielmehr fallen entsprechende Gebühren an. Der Bearbeitungsaufwand dürfte sich nach unserer Schätzung auf weit mehr als 8 Stunden belaufen, sodass nach Anlage 5 zum Umweltverwaltungsgesetz mit einer Gebührenhöhe von 300,00 – 400,00 € zu rechnen wäre. Außerdem wären alle Betroffenen nach § 29 Abs. 1 Satz 3 UVwG anzuhören. Wir bitten um Rückmeldung bis zum 16.01.2023, ob Sie mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind oder ob Sie weiterhin an Ihrem ursprünglich formulierten Informationsersuchen festhalten möchten. Sollte letzteres zutreffend sein, müssen Sie mit den oben benannten Gebühren rechnen. Aufgrund der auf der Plattform fragdenstaat.de ersichtlichen Vielzahl an gleichlautenden Anträgen haben wir uns (selbstverständlich ohne Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten) mit den im Regierungsbezirk Stuttgart ebenfalls angefragten Landratsämtern abgestimmt – sofern Sie der vorgeschlagenen Vorgehensweise zustimmen, werden diese gleichlautend verfahren und Ihnen entsprechende Listen zukommen lassen. Für Rückfragen oder ein konstruktives Gespräch in dieser Angelegenheit stehe ich Ihnen - gerne auch telefonisch - zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in einer anderen Anfrage ( https://fragdenstaat.de/a/265202 ) wurden mir als einfa…
An Landratsamt Göppingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts [#264719]
Datum
14. Januar 2023 11:54
An
Landratsamt Göppingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in einer anderen Anfrage ( https://fragdenstaat.de/a/265202 ) wurden mir als einfache, praktiblere Variante angeboten, die Entnahmemengen (größer 4.000 m³ im Jahr) der Grundwassernutzer im Landkreis über das Wasserentnahmeentgelt zu ermitteln. Falls dies für Sie einfacher ist, wäre ich auch mit dieser Variante einverstanden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264719/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Göppingen - Gesundheitsamt
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Antwort vom 14.01.2023 auf meine E-Mail vom 09.0…
Von
Landratsamt Göppingen - Gesundheitsamt
Betreff
Ihr Antrag vom 05.12.2022 auf Zugang zu Umweltinformationen (Liste aller aktuellen wasserrechtlichen Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme inklusive erlaubter Entnahmemengen für Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen Rechts)
Datum
17. Januar 2023 13:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Antwort vom 14.01.2023 auf meine E-Mail vom 09.01.2023. Entsprechend Ihres darin enthaltenen Vorschlags erhalten Sie anbei zwei anonymisierte Listen. Darin finden Sie - getrennt nach Verwendungszweck - die (wasserentnahmeentgeltpflichtigen) Grundwasserentnahmen im Landkreis Göppingen für das Jahr 2021. Ich gehe davon aus, dass Ihr Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen vom 05.12.2022 damit vollständig erledigt ist. Mit freundlichen Grüßen