Liste aller Empfänger der Prüfdokumente der Sonderprüfung Finanzanlagen X/0429

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Liste aller Empfänger, die eines oder mehrere der folgenden Prüfdokumente der Sonderprüfung Finanzanlagen X/0429 erhalten haben (inklusive Versanddatum und Benennung der übersandten Dokumente):

- Prüfergebnis der städtische Rechnungsprüfung
- Prüfergebnis des von der Stadt beauftragten unabhängigen Wirtschaftsprüfungsunternehmens
- Prüfergebnis der von der Stadt beauftragte Rechtsanwaltskanzlei

Die Mitglieder des Rates der Stadt Monheim am Rhein und ihrer Ausschüsse brauchen nicht aufgeführt werden, da sie als Empfänger bekannt sind.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
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Jörg Baade
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Kommunalverwaltung Monheim am Rhein Details
Von
Jörg Baade
Betreff
Liste aller Empfänger der Prüfdokumente der Sonderprüfung Finanzanlagen X/0429 [#246537]
Datum
18. April 2022 13:54
An
Kommunalverwaltung Monheim am Rhein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste aller Empfänger, die eines oder mehrere der folgenden Prüfdokumente der Sonderprüfung Finanzanlagen X/0429 erhalten haben (inklusive Versanddatum und Benennung der übersandten Dokumente): - Prüfergebnis der städtische Rechnungsprüfung - Prüfergebnis des von der Stadt beauftragten unabhängigen Wirtschaftsprüfungsunternehmens - Prüfergebnis der von der Stadt beauftragte Rechtsanwaltskanzlei Die Mitglieder des Rates der Stadt Monheim am Rhein und ihrer Ausschüsse brauchen nicht aufgeführt werden, da sie als Empfänger bekannt sind. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Jörg Baade Anfragenr: 246537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246537/ Postanschrift Jörg Baade << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Monheim am Rhein
Ihre IFG-Anfrage "Über den Versand der Gutachten gibt es keine Dokumentation. In jedem Fall sind die Gutachte…
Von
Kommunalverwaltung Monheim am Rhein
Via
Briefpost
Betreff
Ihre IFG-Anfrage
Datum
13. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
"Über den Versand der Gutachten gibt es keine Dokumentation. In jedem Fall sind die Gutachten den Rats- und Rechnungsprüfungsausschussmitgliedern, den Gutachtern sowie den damit befassten Bediensteten der Verwaltung zugänglich gemacht worden. Eine Bekanntgabe von Namen dieser betreffenden Personen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich."